Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14885-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der als Anlage 1 an die Ursprungsvorlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Planfeststellungsänderungsverfahren „Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

- auf Seite 2 der Punkt 2) („rechtwinklige Kurve") wird ersatzlos gestrichen

- es wird die Erwartung aufgenommen, dass der Ausbau der K31 durch den Aufgabenträger erfolgt

- ebenso wird die Erwartung aufgenommen, dass die örtlichen Schallschutzmaßnahmen für betroffene Anwohner bzw. Immissionsorte gemäß Gutachten erfolgen

- es wird die Erwartung aufgenommen, dass der Waggumer Weg als wichtige verkehrliche Beziehung für den Fahrradverkehr zwischen dem Flughafen und der Innenstadt angemessen ausgebaut wird“ 

 

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Sachverhalt

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage: Städtische Stellungnahme zum Planfeststellungsänderungsverfahren "Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens" - https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1019018&noCache=1

Sachverhalt:

Die auf Seite 2 des Entwurfs für die städtische Stellungnahme enthaltenen Ausführungen zum Verlauf der Grasseler Straße nördlich des Flughafens in einer fast rechtwinkligen Kurve werden von uns nicht geteilt und sollten deshalb komplett gestrichen werden. Der benannte Straßenabschnitt mit Kurve wird derzeit von nur wenigen motorisierten Kraftfahrzeugen genutzt. Aufgrund der geringen Fahrzeugbelastung wird dieses Teilstück hingegen gerne von Radfahrern und Fußgängern als Weg von Waggum in den angrenzenden Wald z.B. für Sport und zur Erholung genutzt. Die besagte Kurve, wie auch die ebenso fast rechtwinklige Kurve zum Ortseingang, führt zu einer reduzierten und damit angepassten Geschwindigkeit. Die beiden Kurvenbereiche leisten damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Eine Abflachung der Kurve würde hingegen zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit führen, ggf. zu einer überhöhten Geschwindigkeit auf diesem Teilstück quasi einladen und damit zu einer unnötigen Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern führen.

 

Vor Kappung der Grasseler Straße gab es zwischen Waggum und Hondelage eine Wegebeziehung für Kraftfahrzeuge über diesen Streckenabschnitt und die Tiefe Straße.

Damit die K31 diese nicht mehr vorhandene Wegebeziehung zwischen den beiden Stadtteilen adäquat übernehmen kann, ist die K31 mindestens in Straßenquerschnitt, Qualität und Straßenbelag der Tiefen Straße entsprechend durch den Aufgabenträger herzurichten.

 

Die Verwaltung führt aus, dass die Anwohner aus der 16. BImSchV keinen direkten Anspruch auf die Einhaltung der Tag- und Nachtgrenzwerte haben. Dennoch sind auf Grundlage des vorliegenden Schallschutzgutachtens zusätzliche Lärmbelastungen von mindestens 3 dB (A) an den entsprechenden Immissionsorten als erheblich anzusehen. Daher ist die Umsetzung von örtlichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) einzufordern. Grundlage für die Gewährung ist die Orientierung an den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes.

 

Auch wenn der Waggumer Weg nicht im direkten Zusammenhang zur Ost-Umfahrung um den Flughafen steht, so muss sein verkehrlicher Nutzen für den Fahrradverkehr dennoch auch an dieser Stelle berücksichtig werden. Es gibt tagtäglich zahlreiche Fahrradfahrer, die, aus der Innenstadt kommend, über diesen momentan sehr schlecht ausgebauten Weg zum Flughafen fahren. Die Diskussionen über die Ost-Umfahrung des Flughafens kann daher gut genutzt werden, um diesen weiteren positiven Aspekt einzufordern.

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.        

 

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Erläuterungen und Hinweise