Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15514

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die fränkische Stadt Kulmbach hat als erste deutsche Kommune das Befahren einer Tiefgarage für E--Autos nach dem Brand eines konventionellen Fahrzeuges verboten.

 

Die herkömmlichen Löschanlagen wären kaum geeignet, den Brand einer Traktionsbatterie unter Kontrolle zu bekommen; 

der Einsatz eines Löschcontainers oder anderer Großtechnik dürfte nicht möglich sein.

Die Beeinträchtigungen an Gebäuden und anderen Fahrzeugen durch einen intensiven Lithium-Brand und freigesetzte Schadstoffe wären ein besonders hohes Versicherungsrisiko.

Braunschweig hat in ähnlicher Hinsicht ebenfalls bereits früher Erfahrungen gemacht, daher fragen wir:

 

- ob und wenn ja, in welchen Parkhäusern und Tiefgaragen das Einstellen von Elektroautos
   bereits verboten ist oder demnächst  

   untersagt wird?

- für welche Anlagen solche Verbote zur Zeit geprüft werden?

- auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt auch privaten Eigentümern, Betreibern bzw.
  Pächtern ein solches Verbot anordnen könnte?
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise