Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-15512
Grunddaten
- Betreff:
-
Impfbeschleunigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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23.03.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Kapazitäten für Corona-Impfungen in Braunschweig werden so schnell wie möglich und so umfassend wie möglich ausgeweitet. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die Betriebszeiten des Impfzentrums auf sieben Tage in der Woche und auf lange tägliche Öffnungszeiten auszuweiten. Sofern dafür nicht ausreichend Personal mittels Eigenleistung oder bisherige Kooperationen zur Verfügung steht, wird im Rahmen der Amtshilfe die Bundeswehr zur Unterstützung angefordert.
2. Die Information derjenigen, die eine Impfung in Anspruch nehmen können, erfolgt ab sofort durch die Stadt Braunschweig aufgrund der durch das Einwohnermeldeamt korrekt zur Verfügung gestellten Meldedaten. In diesen Anschreiben stellt die Verwaltung in einer Art Impfinformationsinitiative die jeweils verfügbaren Impfzugänge (bspw. Impfzentrum, Hausärzte etc.) dar.
3. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, umfassende Vorkehrungen zu treffen, um Impfungen in allen hierzu verfügbaren Braunschweiger Arztpraxen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Darüber hinaus tritt die Verwaltung in Kontakt mit größeren Braunschweiger Betrieben, um bspw. in deren derzeit nicht benötigten Kantinen, Werkshallen oder Ähnlichem durch die mobilen Impfteams oder vorhandene Betriebsärzte die Impfungen durchführen zu lassen.
4. Soweit dem unter 1.-3. beschriebenen Verfahren aktuell landesrechtliche Vorgaben entgegenstehen, wird die Verwaltung gebeten, nachdrücklich auf Landesebene darauf hinzuwirken, dass diese Vorgaben so schnell wie möglich angepasst werden. Die Braunschweiger Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages werden in diesem Fall ihrerseits gebeten, flankierend tätig zu werden.
5. Die Verwaltung berichtet dem Rat zukünftig im Rahmen des wöchentlichen Covid-19-Statusberichts über den jeweiligen aktuellen Bestand an verfügbaren Impfstoffen, die aktuellen maximalen wöchentlichen Impfkapazitäten sowie über die in der jeweiligen Vorwoche im Impfzentrum tatsächlich durchgeführte Zahl an Impfungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach einem holprigen Start und teilweise nicht nachvollziehbarer Presseberichterstattung über Wirksamkeit und Anwendungsbereich einzelner Impfstoffe nimmt nun die Zahl der zur Verfügung stehenden Impfdosen gegen Covid-19 täglich zu. Mit einer Erhöhung der Anzahl der so genannten Impfstraßen hat die Verwaltung bereits teilweise reagiert. Es kann und muss aber mehr getan werden.
Bereits bei der Einrichtung der Impfzentren herrschte in weiten Teilen der Bevölkerung Unverständnis darüber, dass diese lediglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr betrieben werden sollten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf alle sieben Tage der Woche und mit möglichst großem Zeitfenster pro Tag ist, vor allem vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Verfügbarkeit von Impfstoffen, dringend erforderlich.
Um die ständige Einsatzbereitschaft mit ausreichend ausgebildetem Personal sicherstellen zu können, sollen im Rahmen der Amtshilfe entsprechende Einheiten der Bundeswehr angefordert werden. In zahlreichen Publikationen und Verlautbarungen aus dem Verteidigungsministerium war zu lesen, dass die Bundeswehr bereitstünde und nur auf eine Anforderung aus den Kommunen warten würde. Die momentan eingesetzten Kräfte unserer Rettungsdienste leisten bereits heute Großartiges, wir wollen diese aber nicht überfordern und erwarten dennoch eine massive Ausweitung der Öffnungszeiten im Impfzentrum.
Neben der zu Beginn schleppenden Versorgung mit Impfstoff hat vor allem das durch das Niedersächsische Sozialministerium verursachte Chaos bei der Information der Über-80-Jährigen in der Priorität 1 für großes Unverständnis gesorgt. Zur Erinnerung: die kommunalen Spitzenverbände hatten angeboten, dass diese Informationen durch die Kommunen mit den Daten der Einwohnermeldeämter und damit korrekt und vor allem datenschutzkonform erfolgen können. Aus nach wie vor unerfindlichen Gründen wurde dies vom Sozialministerium abgelehnt, welches seinerseits Adressdaten von einem externen Dienstleister anmietete. Dies endete im bereits beschriebenen Chaos: viele Betroffenen erhielten keinen Brief. Andere Adressaten waren bereits viele Jahre verstorben. Und da beim externen Dienstleister keine Informationen über das Alter der Empfänger vorliegen, wurde dieses in vielen Fällen anhand des Vornamens geschätzt. Um diesem Chaos bei den Informationen an die weiteren Gruppen in den folgenden Prioritäten zu entgehen, soll die Stadt Braunschweig diese Personen zukünftig anhand der bei der Kommune vorliegenden korrekten Daten des Einwohnermeldeamtes direkt anschreiben. Da absehbar ist, dass neben dem Impfzentrum bald auch in den Hausarztpraxen geimpft werden kann, informiert die Verwaltung darin in quasi einer „Impfinformationsinitiative“ über die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Impfzugänge. Dies kann das Braunschweiger Impfzentrum in der Stadthalle sein, später dann der Hausarzt, oder aber auch, wie in Punkt 3 des Antrages vorgeschlagen, an anderen dezentralen Orten.
Die mobilen Impfteams, die momentan bereits dezentral in den Alten- und Pflegeheimen die Impfungen durchführen, sollen aufgrund der räumlichen Beschränkungen in der Stadthalle auch weiterhin dezentral eingesetzt werden. Dazu tritt die Verwaltung in Kontakt mit größeren Braunschweiger Unternehmen, um geeignete Räumlichkeiten für die mobilen Impfteams nutzen zu können. Dabei kann auch der Berufsverband selbständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte hinzugezogen werden. Ebenso ist vorstellbar, dass die in manchen Betrieben vorhandenen Ärzte sowie deren impfberechtigten Personen dort vor Ort impfen. Für diesen Fall müsste geregelt werden, dass entsprechende Impfstoffdosen zur Verfügung gestellt werden.
Da sich die Erlasslage in den vergangenen Monaten ständig geändert hat und sich vermutlich zwischen Antragstellung und -beratung auch noch einmal ändern dürfte, soll die Verwaltung vorsorglich gebeten werden, auf Landesebene für diesen Braunschweiger Weg zu werben. Gleiches gilt natürlich für die Braunschweiger Landtagsabgeordneten und natürlich erst einmal nur für den Fall, dass die Erlasslage den Inhalten dieses Antrages entgegenstehen sollte.
Als letzten Beschlusspunkt bitten wir um eine Anpassung des sehr guten Covid-19-Statusberichtes um die in den kommenden Wochen immer wichtiger werdenden Punkte in Bezug auf das Fortschreiten der Impfung.
