Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15451-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 26.02.2021 [21-15451] wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Prostituierten, die in Braunschweig tätig sind, sind ausschließlich Bürgerinnen von EU-Staaten. Sie haben Reise- und Aufenthaltsfreiheit in allen Staaten der EU. Jedoch haben sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Sozialleistungen. Bürger*innen eines EU-Staates haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den deutschen Staat, wenn sie einen gefestigten Aufenthalt nachweisen oder einen Arbeitnehmerstatus/Arbeit als Selbständige nachweisen. Nachgewiesen wird dies unter anderem durch eine Meldebescheinigung und Steuererklärungen/oder Belege von Ausgaben/Einnahmen (Hierüber verfügen die Prostituierten in vielen Fällen nicht).

Durch die Aufnahme einer Beschäftigung stünde ergänzend ALG II zu. Die reguläre Aufnahme in eine Krankenversicherung bei nichtversicherten Frauen wäre dann auch eher möglich.

 

Diese Voraussetzungen treffen nur auf wenige der Frauen zu. Sozialarbeiterinnen des Gesundheitsamtes, die für die Betreuung nach ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) und die gesundheitliche Beratung zuständig sind, unterstützen die Prostituierten in dieser Notlage dabei, ALG II-Anträge zu stellen.

Der weitaus größere Teil der Frauen erfüllt die Voraussetzungen für die Beantragung jedoch nicht und kann deshalb keine finanziellen Hilfen beantragen. Häufig scheitert dies an fehlenden Aufenthaltsnachweisen bzw. der fehlenden deutschen Krankenversicherung.

Prostituierte, die Steuererklärungen gemacht haben, können über die Steuerberatung Corona-Hilfen beantragen.

 

 

Zu Frage 2:

Die Verwaltung hat seit Beginn der Pandemie eine Unterstützung auf Spendenbasis und durch ehrenamtliche Arbeit befördert.

Aktuell versorgen diverse Ehrenamtliche die Frauen auf der Bruchstraße mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln. Diese Gruppe wird durch die Sozialarbeiterinnen des Gesundheitsamtes unterstützt.

Die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Betroffenen sind in den Sozialgesetzbüchern bundesrechtlich abschließend geregelt. Dem Bund steht hierfür die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zu.


Zu Frage 3:

Aktuell ist die Gleichstellungsbeauftragte Frau Lenz, in Abstimmung mit der Sozialverwaltung, in Gesprächen mit dem Jobcenter, um hier die Gründe der Ablehnungen zu besprechen und Möglichkeiten der Unterstützung auszuloten. Außerdem wird angestrebt, eine Ansprechperson im Jobcenter für diese Thematik zu benennen.

Deutlich wird, dass eine erreichbare, niederschwellige Fachberatung/Anlaufstelle für die Prostituierten (wie geplant) notwendig ist.

Auch der Runde Tisch Sexarbeit soll diese Themen aufgreifen. Ein erstes Treffen soll im April stattfinden.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise