Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15296
Grunddaten
- Betreff:
-
147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Wenden-West, 1. BA"; Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 Planbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und 4 zu behandeln.
2. Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Flächennutzungsplan (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 07.04.2020 mit Fristsetzung zum 11.05.2020 zur Stellungnahme aufgefordert. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen.
Am 07.07.2020 wurde die öffentliche Auslegung der 147. Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 21.07.2020 bis zum 25.09.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.07.2020 von der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.
Es sind Stellungnahmen eingegangen, die eine Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens und eine Überarbeitung der Begründung mit Umweltbericht erforderlich gemacht haben. Inhaltlich beschränkt sich die Ergänzung auf die Überprüfung potentieller Einschränkungen bestehender Gewerbebetriebe südlich der Autobahn A 2 in ihrem Emissionsverhalten.
Der Entwurf der 147. Flächennutzungsplanänderung und die überarbeitete Begründung mit Umweltbericht wurde in der Zeit vom 30.12.2020 bis 01.02.2021 gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die von den Änderungen/Ergänzungen der Begründung mit Umweltbericht betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.12.2020 erneut beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 01.02.2021 gegeben. Die Stellungnahmen führten nicht zur Änderung der Planunterlagen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB werden, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt (Anlagen 3, 4 und 5).
Wesentliche redaktionelle Änderungen die nach der Öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Begründung mit Umweltbericht vorgenommen wurden, sind grau hervorgehoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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785,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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373,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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340,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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269,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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