Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für die Beratungen über die Haushaltssatzung 2021 wird das in der Vorlage in den Ziffern 1 und 2 beschriebene Verfahren festgelegt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2021 erfolgt in der Sitzung am 23. März 2021. Für den Ablauf der Beratungen wird die Verfahrensregelung der letzten Jahre vorgeschlagen:

 

1.1    Der Rat berät auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Finanz- und Personalaus­schusses entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 23. März 2021 die Haushaltssatzung 2021.
 

1.2    Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger als Berichterstatter den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und des Verwaltungsausschusses.
 

1.3    Die folgende Aussprache soll sich auf die Darstellung politischer Schwerpunkte beschränken. Auf eine Diskussion in der Reihenfolge der Teilhaushalte wird verzichtet.
 

1.4    Änderungsanträge zum Haushalt sollten in der Haushaltslesung des Rates nur noch dann gestellt werden, wenn sie entsprechende Deckungsvorschläge enthalten.
 

1.5    Nach Abschluss der Aussprache und einer evtl. kurzen Sitzungspause geben die Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge

 

Die Fraktion P²,

FDP-Fraktion,

Fraktion BIBS,

Fraktion DIE LINKE.,

AfD-Fraktion,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

CDU-Fraktion und

SPD-Fraktion

 


ihre Abschlusserklärungen zur Haushaltssatzung 2021 ab.

Anschließend folgt die Schlusserklärung des Vertreters der Verwaltung.
 

Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021, über die finanzunwirksamen Anträge zum Haushalt 2021 sowie über ggf. weitere Punkte der Beschlussvorlage jeweils in der Fassung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses unter Berücksichtigung der während der Haushaltslesung angenommenen Anträge.
 

  1. Die Beschlussfassung zur Redezeit ergibt sich aus § 36 Abs. 3 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 24. März 2020.

 

2.1 Im Rahmen der unter Ziffer 1.3 genannten Aussprache gilt für jedes Ratsmitglied die allgemeine Regelung über die Redezeit gemäß § 36 Abs. 1 der o. g. Geschäftsordnung mit einer Gesamtredezeit von 5 Minuten.

 

2.2 Für die Abschlusserklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung stehen den Fraktionen und Gruppen nach § 36 Abs. 3 Satz 1 der o. g. Geschäftsordnung im Rat bis einschl. 10 Mitgliedern 20 Minuten und darüber hinaus 30 Minuten zur Verfügung.

 

2.3    Nach § 36 Abs. 6 der Geschäftsordnung kann der Rat auf Empfehlung des Ältestenrates im Einzelfall von diesen Regelungen abweichen.

 

  1. Eine Verlängerung der Redezeit für die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Rahmen der Aussprache zum Haushalt 2021 auf 10 Minuten
     entsprechend dem Vorgehen bei der Haushaltsberatung 2020 – wäre gemäß § 36 Abs. 3, Satz 2 der Geschäftsordnung vom Rat ebenfalls zu Beginn der Ratssitzung zu beschließen.


 

 

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