Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15289-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Veräußerung von zwei städtischen Erbbaugrundstücken im Industriegebiet Hansestraße-West an die Volkswagen AG, Wolfsburg, wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtbezirksrat hat im Rahmen seiner Anhörung den nachfolgenden Beschlusspunkt unter Ziffer 2 ergänzt:

 

„Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Erhalt der Christian-Pommer-Straße als öffentliche Straße dauerhaft gesichert ist.“

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Christian-Pommer-Straße befindet sich in städtischem Eigentum und ist für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Solange diese Widmung besteht, ist der öffentliche Verkehr auf dieser Straße sichergestellt. Die Widmung einer Straße besteht fort, bis eine Einziehung der Straße erfolgt.

 

Nach § 8 Abs.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes soll eine Straße vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen.

 

Da auf der Christian-Pommer-Straße öffentlicher Verkehr stattfindet und auch die Pillmannstraße erschlossen wird, liegt hier eine Verkehrsbedeutung vor, so dass kein Grund für eine Einziehung besteht.

 

Die Entscheidung, ob eine Gemeindestraße in Braunschweig eingezogen wird, wird vom Bauausschuss unter Beteiligung des jeweiligen Stadtbezirksrates getroffen. Da es sich hierbei um ein eigenständiges Verfahren handelt und keine inhaltliche Verknüpfung zu den vorgeschlagenen Verkäufen der beiden Erbbaurechtsgrundstücke besteht, empfiehlt die Verwaltung, den vom Stadtbezirksrat geforderten Beschlusspunkt unter Ziffer 2 nicht  aufzunehmen.

 

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