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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15512-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 10.03.2021 (DS 21-15512) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit dem 15. Dezember 2020 betreibt die Stadt Braunschweig als untere Katastrophenschutzbehörde im Auftrag und nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen ein Impfzentrum in der Stadthalle Braunschweig.

 

Ende November 2020 hatte die Verwaltung hierzu ein Konzept beim Land Niedersachsen eingereicht, das organisatorische, personelle und infrastrukturelle Planungen umfasste. Mit Einsatzauftrag des Landes vom 3. Dezember 2020 wurde die Stadt Braunschweig auf Basis der eingereichten Planungen beauftragt, infrastrukturell 4 Impfstraßen und 5 mobile Teams herzurichten, wovon zum 15. Dezember 2020 eine Impfstraße und 5 mobile Teams personell besetzt sein sollten. In den Impfstraßen werden die stationären Impfungen in der Stadthalle vorgenommen, die mobilen Teams waren in den Anfangszeiten zuständig für die Impfungen bspw. in den Senioren- und Pflegeheimen.

 

Seitdem erfolgte sukzessive und nach jeweiliger Freigabe durch das Land ein an den gelieferten Impfdosen orientierter personeller und infrastruktureller Aufwuchs im Impfzentrum. Von der jeweiligen Freigabeentscheidung des Landes wiederum ist auch die Kostenerstattung durch das Land abhängig. Bereits im Januar 2021 hatte die Stadt dem Land angezeigt, dass perspektivisch zum 1. März 2021 der Aufwuchs auf 8 Impfstraßen und 8 mobile Teams beabsichtigt sei. Ohne weitere Ausweitung der Öffnungszeiten wäre dann eine Impfleistung von 6.400 Impfungen wöchentlich allein im Impfzentrum möglich, wobei die durch das Land angekündigten Impfstoffmengen bis Ende März wöchentlich lediglich ca. 4.500 Impfstoffdosen vorsehen. Vor dem Hintergrund war und ist fehlender Impfstoff das Problem, dass nicht mehr Impfungen erfolgen und nicht etwa zu geringe Öffnungszeiten bzw. die fehlende Sonntagsöffnung. Letztere würde gegenwärtig lediglich dazu führen, dass das Impfzentrum werktags seine Öffnungszeiten reduzieren müsste, da es eben am Impfstoff mangelt.

 

Da das Land Niedersachsen ab dem 2. Quartal offenbar größere Impfstoffmengen erwartet, wurde den unteren Katastrophenschutzbehörden und somit auch der Stadt Braunschweig mit Erlass des Landes vom 3. März 2021 aufgegeben, die vorgehaltenen Impfkapazitäten zu überprüfen und - soweit erforderlich - zu optimieren. In einem ersten – mittlerweile wieder zurückgenommenen Erlass sollte die Stadt Vorkehrungen treffen, nach denen mittelfristig zu Spitzenzeiten in Braunschweig rd. 24.000 Impfungen wöchentlich erfolgen könnten.

 

Die Stadt hat daraufhin mit Schreiben vom 12. März 2021 dem Land diverse Szenarien mitgeteilt, die in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Impfdosen eine flexible Anpassung der Kapazitäten und damit eine wöchentliche Impfleistung von bis zu rd. 27.000 Impfungen ermöglichen. Parameter sind hierbei neben der o. g. Verdoppelung der Impfkapazitäten je Stunde auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten sowie eine Öffnung am Wochenende. Zu Spitzenzeiten könnten dann Impfungen an 7 Tagen in der Woche in der Zeit von 8 bis 20 Uhr stattfinden.

 

Wöchentliche Impfungen in dieser Größenordnung würden zwangsläufig auch die Besucherströme im Impfzentrum erheblich vergrößern. Vor dem Hintergrund erfolgte unter Mitwirkung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Braunschweig (GUV), des städtischen Gesundheitsamtes sowie der Arbeitssicherheitsbeauftragten der Stadt Braunschweig eine Begehung des Impfzentrums, verbunden mit der Frage, ob eine Ausweitung der Kapazitäten in den derzeit für das Impfzentrum vorgehaltenen Räumlichkeiten der Stadthalle möglich erscheint oder alternative Standorte für einen weiteren Aufwuchs angemietet und hergerichtet werden müssten. Im Ergebnis bestanden aus unfallversicherungs-, infektionsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Sicht keine Bedenken, die Impfkapazitäten im beschriebenen Umfang zu erweitern; das diesbezügliche Protokoll des GUV wurde dem Schreiben der Stadt vom 12. März 2021 als Anlage beigefügt. Der Inhalt dieses Schreibens wurde im Covid 19-Statusbericht vom 12. März 2021 erwähnt, zudem wurde es durch eine Presserklärung begleitet, um auch von dieser Seite deutlich zu machen, dass einzig und allein der fehlende Impfstoff derzeit dafür sorgt, dass noch nicht mehr Braunschweigerinnen und Braunschweiger eine Impfung erhalten haben.

 

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt zu den einzelnen Punkten Stellung:

 

Zu Punkt 1:

Wie zuvor dargestellt, hat die Verwaltung unter Ausweitung der stündlichen Impfkapazitäten sowie der Öffnungszeiten Szenarien erarbeitet, die es ermöglichen, auf eine Erhöhung der gelieferten Impfstoffmengen flexibel zu reagieren und wöchentlich bis zu rd. 27.000 Impfungen vorzunehmen. Aktuell erhält die Stadt Braunschweig jedoch nach den bis Ende März 2021 feststehenden Liefermengen nur rd. 4.500 Impfdosen wöchentlich. Aufgrund der dem Land mitgeteilten organisatorischen Szenarien kann flexibel und angemessen auf eine kurzfristige, wesentliche Erhöhung der Impfstofflieferungen reagiert werden; wie erwähnt steht eine Antwort des Landes noch aus. Insoweit sieht die Verwaltung kein Erfordernis einer politischen Beschlussfassung.

 

Einhergehend mit einer Ausweitung der Impfkapazitäten besteht auch Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Impfzentrum. Für den ärztlichen Bereich stehen nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) insgesamt rd. 170 Ärztinnen und Ärzte für einen Einsatz im Impfzentrum zur Verfügung, so dass auch hier ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind. Insbesondere das impfbefähigte Personal aber auch Verwaltungshelferinnen und –helfer werden gestellt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen, die aufgrund von Vergabeentscheidungen gewonnen werden konnten. Ergänzt werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell durch 4 Soldatinnen und Soldaten; die Stadtverwaltung hatte frühzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Bundeswehr gestellt. Die Organisation des Impfzentrums obliegt der unteren Katastrophenschutzbehörde, die aufgrund dieses besonderen Ereignisses um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Dezernate im Rahmen von Prioritätsentscheidungen unterstützt wird. Letztere Maßnahme war und ist unerlässlich um einen ordnungsgemäßen Ablauf und Betrieb im Impfzentrum zu gewährleisten.

 

Durch die vom Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut am 15. März 2021 verfügte Aussetzung der Verimpfung mit dem Vektor-Impfstoff AstraZeneca mussten im Impfzentrum 2.000 Termine abgesagt und 3.300 Dosen dieses Impfstoffes im Impfzentrum eingelagert werden. Das Land hat darüber hinaus die für diese Woche angekündigte Lieferung von 1.100 Dosen zunächst einbehalten. Nach der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18. März 2021, diesen Impfstoff wieder zu verimpfen, sofern Ergänzungen im Aufklärungsblatt vorgenommen wurden, hat die Stadtverwaltung sofort reagiert und bereits am 19. März 2021 die Impfungen mit AstraZeneca wieder aufgenommen, da der ergänzte Aufklärungsbogen die Stadtverwaltung taggleich erreicht hat. Hierfür wurden die zuvor für diesen Tag abgesagten Termine wieder aktiviert, sofern sie nicht über das Landesportal gebucht gewesen sind. Die Bürgerinnen und Bürger, die über das Landesportal einen Termin gebucht hatten, wurden öffentlich aufgerufen, in das Impfzentrum zur Impfung zu kommen; dies wurde auch medial auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen begleitet. Um die im Impfzentrum vorhandenen Impfdosen des Impfstoffes AstraZeneca zügig abzubauen, hat das Impfzentrum ab dem 19. März 2021 bis auf weiteres die Öffnungszeiten außerplanmäßig bis 19 Uhr erweitert, um den Bürgerinnen und Bürgern, deren Impfung durch das temporäre Impfverbot verwehrt geblieben ist, ein neues Impfangebot zu unterbreiten. Das Land wiederum hat angekündigt, die einbehaltenen Dosen in der Woche ab 22. März 2021 mit den für diese Woche vorgesehenen Dosen zusammen auszuliefern.

 

Zu Punkt 2:

Seit dem 15. März 2021 können Bürgerinnen und Bürger, die nach der Impfverordnung des Bundes als hochpriorisiert gelten (Priorität 2), einen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren. Hierzu zählen insbesondere die Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die über 70 Jahre alt sind. Diese erhalten, nach Jahrgängen gestaffelt und unter Rückgriff auf die kommunalen Einwohnermeldedaten, ein persönliches Anschreiben des Landes Niedersachsen mit allen wichtigen Informationen zur Impfung. Vor dem Hintergrund sieht die Verwaltung auch derzeit kein Erfordernis eines weiteren Schreibens durch die Stadt. Nachdem das Land in seiner Information an die Über-80-Jährigen nicht auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen hatte, hatte die Stadt Braunschweig selbst ein Schreiben mit dem konkreten Starttermin des Impfzentrums Braunschweig an die Braunschweigerinnen und Braunschweiger dieser ersten Berechtigtengruppe versandt. Nunmehr aber dem landeseitigen Schreiben ein kommunales hinzuzufügen würde aus Sicht der Verwaltung eher zur Verunsicherung der Betroffenen beitragen, als diese hiermit zusätzlich von der Annahme des Impfangebots überzeugen zu können. Vor dem Hintergrund kann die Verwaltung einen Beschluss zu diesem Punkt des Antrages ebenfalls nicht empfehlen.

 

Ergänzend teile ich hierzu mit, dass zur Priorität 2 ebenfalls bspw. Personen mit besonderen Erkrankungen, in besonderen Lebenslagen und Personal in bestimmten Einrichtungen gehören. Ein Rückgriff auf die Meldedaten des Einwohnermeldeamtes ist hierbei nicht möglich, da die vorgenannten Angaben dort nicht erfasst sind. Das Impfzentrum geht allerdings aktiv auf größere Einrichtungen, bspw. die Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder die Kinderbetreuungseinrichtungen zu, um Impftermine direkt zu vereinbaren.

 

Zu Punkt 3:

Ab April sollen, so hat es das Land Niedersachsen angekündigt, auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Impfungen einbezogen werden. In zwei Braunschweiger Schwerpunktpraxen, einer Dialyse- und einer Onkologischen Praxis, werden im Rahmen eines Pilotprojekts schon im Zuge der laufenden Therapien Patientinnen und Patienten geimpft.

 

Darüber hinaus haben bereits über 100 Praxen in Braunschweig ihre Bereitschaft angekündigt, mit dem Impfzentrum Braunschweig eine Kooperation einzugehen und ebenfalls Impfungen durchzuführen. Hierdurch könnten bspw. weitere 12.000 Impfungen wöchentlich erfolgen, soweit ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Diese Planungen wurden dem Land Niedersachsen bereits mitgeteilt, eine Rückmeldung steht allerdings noch aus.

 

Darüber hinaus steht das Impfzentrum in engem Kontakt zu Betriebsärztinnen und –ärzten großer Unternehmen, die sich darauf vorbereiten, die Belegschaft zu impfen. Somit sind auch zu diesem Antragspunkt sämtliche Vorkehrungen getroffen, so dass aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung zu diesem Punkt ebenfalls nicht erforderlich ist.

 

 

Zu Punkt 4:

Wie dargestellt, ist die Ausweitung der Impfkapazitäten ausschließlich von weiteren Impfstofflieferungen des Landes abhängig. Entsprechendes wird auch regelmäßig über die kommunalen Spitzenverbände an das Land Niedersachsen kommuniziert.

 

Um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Impfungen einzubeziehen, bedarf es neben einer Steigerung der Impfstoffmengen auch einer entsprechenden Regelung des Landes Niedersachsen.

 

Zu berücksichtigen ist hierbei insgesamt, dass die Stadt Braunschweig als untere Katastrophenschutzbehörde im Auftrag des Landes Niedersachsen tätig ist und deren Vorgaben entsprechend umzusetzen und einzuhalten hat.

 

Zu Punkt 5:

Die Verwaltung wird den wöchentlichen Covid-19-Statusbericht um den jeweiligen aktuellen Bestand an verfügbaren Impfstoffen, die aktuellen maximalen wöchentlichen Impfkapazitäten sowie über die in der jeweiligen Vorwoche im Impfzentrum tatsächlich durchgeführte Zahl an Impfungen ergänzen. Auch hierzu bedarf es keiner gesonderten politischen Beschlussfassung.

 

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