Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15332-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 15. Februar 2021 (Drs. 21-15332) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei einer Ökologischen Station geht es fachlich inhaltlich vor allem um die Verbesserung der Vor-Ort-Betreuung von Naturschutzflächen. In diesem Sinne wird auch die Zielrichtung des Antrages ausgelegt. Die Verbesserung der Vor-Ort Betreuung von Naturschutzflächen in Braunschweig setzt nach Auffassung der Verwaltung jedoch nicht zwingend die Installation einer neuen „Station“ voraus. Dies kann entweder auch aus bestehenden Räumlichkeiten der Verwaltung oder auch im Rahmen einer Kooperative mit bestehenden Einrichtungen erfolgen.

 

In Braunschweig gibt es zwei Kategorien von größeren Schutzgebieten: Landschafts­schutzgebiete (LSG) und Naturschutzgebiete (NSG). Landschaftsschutzgebiete weisen in der Regel eine geringere Schutzintensität auf, weshalb eine Vor-Ort-Betreuung für diese Gebiete grund­sätzlich als nicht zwingend erforderlich angesehen wird. Demgegenüber erfordert das strengere Schutzregime der Naturschutzgebiete detaillierte Regelungen, deren Einhaltung durch eine Vor-Ort-Betreuung sehr gut gewährleistet werden kann. Zudem sind in diesen Bereichen auch höhere Entwicklungspotentiale gegeben, die durch eine Vor-Ort-Betreuung weiter ausgeschöpft werden könnten. Dies gilt in Braunschweig, als Ausnahme zum Grundsatz, naturschutzfachlich auch für das LSG Schapener Forst und Teile des LSG Querumer Forst, welche gleichzeitig als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiet gemeldet sind.

 

Aktuell gibt es demnach in Braunschweig sieben Gebiete mit besonderem Betreuungsbedarf. Diese sind namentlich:

 

 NSG Riddagshausen, Größe ca. 526 ha

 NSG Braunschweiger Okeraue, Größe ca. 320 ha

 LSG Querumer Holz, Größe ca. 300 ha

 NSG Mascheroder und Rautheimer Holz, Größe ca. 155 ha

 NSG Mehlkamp und Heinenkamp, Größe ca. 56 ha

 LSG Schapener Forst, Größe ca. 89 ha

 NSG Lammer Holz, Größe ca. 25 ha

 

Eine direkte und intensive naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung wird seit vielen Jahren erfolgreich im NSG Riddagshausen praktiziert, wo die städtische Rangerin das Gebiet sowie die städtische Naturschutzstation „Haus Entenfang“ mit Unterstützung von Teilnehmer*innen des Freiwilligen ökologischen Jahrs sowie des Bundesfreiwilligendienstes betreut.

 

Gebietsbetreuung über das Land

Durch die Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) erfolgt bereits eine Betreuung der Schutzgebiete Braunschweiger Okeraue, Mascheroder und Rautheimer Holz, Querumer Forst sowie Mehlkamp und Heinenkamp. Aufgrund des sehr geringen Personalschlüssels umfasst diese Betreuung aber lediglich einzelne Aspekte zur Erfassung von Arten sowie der Umsetzung von Pflege-, Entwicklungs- oder Artenschutzmaßnahmen im Zusammenhang wertgebender Arten und Lebensraumtypen gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Insoweit ergibt sich aus dieser Betreuung ein wertvoller Mehrwert, der jedoch nicht mit einer intensiven Vor-Ort-Betreuung wie beispielsweise in Riddagshausen verglichen werden kann. 

 

Gemäß den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg soll die Vor-Ort-Betreuung über ökologische Stationen des Landes zukünftig ausgeweitet werden. Dies könnte für den Bereich der Stadt Braunschweig durch eine Er­weiterung der vorhandenen ÖNSA oder durch die Einrichtung von neuen Stationen erfolgen. Hierbei liegt der Fokus allerdings weiterhin auf einer Vor-Ort-Betreuung der Natura 2000-Gebiete hinsichtlich Wahrung und Entwicklung der Erhaltungszustände vorkommender Lebensraumtypen und FFH-Arten. Schutzgebiete die keine Natura 2000-Gebiete sind, werden über diesen Weg nicht betreut werden. Ferner handelt es sich bei den Ökologischen Stationen um Einrichtungen des Landes Niedersachsen auf welche die Stadt Braunschweig keinen direkten Einfluss hat. Gleichwohl werden entsprechende Initiativen zur Ausweitung der Schutzgebietsbetreuung durch und auf Kosten des Landes seitens der Stadt Braunschweig - soweit möglich - unterstützt. Dies erfolgt aktuell durch ein Unterstützungsschreiben der Verwaltung zur Initiative eines örtlichen Naturschutzträgers für die Einrichtung einer neuen Station im Stadtgebiet.

 

Die Kosten für entsprechende Ökologischen Stationen würde das Land tragen. Die Ausweitung der Vor-Ort-Betreuung über den Nieder­sächsischen Weg in Art und Umfang kann derzeit jedoch noch nicht abschließend abge­schätzt werden.

 

Gebietsbetreuung über die Stadt Braunschweig

Um mit eigenen Mitteln eine mit der Betreuung des NSG Riddagshausen vergleichbare Vor-Ort-Betreuung zu erreichen, bei der durch regelmäßige Präsenz u. a. auch eine umfassende Information der Nutzer und Besucher eines Schutzgebietes erfolgt, wäre der Einsatz weiterer Ranger*innen, analog zu der Rangerin in Riddagshausen, erforderlich. Der personelle Bedarf richtet sich naturschutzfachlich dabei nach der Größe, Komplexität und Anzahl der Schutzgebiete sowie dem jeweiligen Nutzungsdruck der betroffenen Flächen.

 

Bei einem Betreuungsbedarf für sechs weitere Schutzgebiete mit einer Fläche von ins­gesamt 945 ha, mit über das Stadtgebiet verteilten Lagen, wird aus naturschutzfachlicher Sicht von zwei zusätzlichen Stellen für das gesamte Stadtgebiet ausgegangen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den genannten Schutzgebieten unterschiedliche Lebens­räume und Arten vorhanden sind, woraus sich spezifische Anforderungen und unter­schiedliche Regelungen ergeben.

 

Als Kernaufgaben für eine zielführende naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung wären beispielsweise zu nennen:

 

 Bestandserfassung ausgewählter Tiergruppen

 Vegetationskundliche Kartierungen

 Ermittlung von Standortdaten als Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen

 Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung

 Beratung und Betreuung von Nutzern

 

Die Unterbringung der Ranger*innen kann grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet erfolgen, da auch die potentiellen Betreuungsgebiete über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind und somit die Lage des Einsatzortes von sekundärer Bedeutung ist.

 

 

Fazit

Eine naturschutzfachlich zielführende Vor-Ort-Betreuung für das Gebiet der Stadt Braunschweig könnte über den Einsatz von insgesamt 2 neuen Ranger*innen erreicht werden. Dabei ist es in der Sache grundsätzlich unerheblich, ob dies über eine Ausweitung der Vor-Ort-Betreuung des Landes ggf. auch in Kooperation mit einem örtlichen Naturschutzträger oder über eigene städtische Mittel erreicht wird. Im Falle eines Engagements des Landes würden allerdings die Kosten durch das Land übernommen. Ob, inwieweit und ggf. wann ein Engagement des Landes in der Region erfolgen wird, ist jedoch derzeit nicht abschätzbar. Eine dahingehende Initiative eines örtlichen Naturschutzträgers wird seitens der Stadt Braunschweig aktuell unterstützt..

 

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