Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15534-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.03.2021 (21-15534) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Im Verlauf der Beobachtungen im Rahmen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (folgend „EPS“) konnte 2020 ein weiterer Anstieg der Fundorte (Befallstellen) innerhalb des Stadtgebiets festgestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Fundort sowohl mehrere Eichen als auch mehrere EPS-Nester je Eichbaum umfassen kann.

 

Zur besseren Anschaulichkeit liegen dieser Mitteilung Übersichtskarten zum EPS-Befall 2016, 2020 sowie in Zusammenfassung der Jahre 2016 - 2020 an.

 

Bestätigte Befallstellen des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Braunschweig:

2016

18 Befallstellen

2017

13 Befallstellen

2018

48 Befallstellen

2019

67 Befallstellen

2020

77 Befallstellen

 

 

Der Verfahrensablauf zur Meldung von EPS an die Verwaltung wird wie in jedem Jahr über die Pressestelle an die Medien und somit an die Bürger*innen weitergegeben.

Die Verdachtsmeldungen erreichen die Fachverwaltung über das Portal der Bürgeri*inneninformation sowie auf direktem Wege via E-Mail und Telefon.

Innerhalb der Verwaltung wurde der Verfahrensablauf in den vergangenen Jahren durch entsprechende Rundschreiben bekannt gemacht: bei Verdacht auf EPS-Befall erfolgt eine Meldung an die zuständige Verwaltungseinheit, die den Verdachtsfall spätestens am Tag nach Eingang der Meldung kontrolliert und ggf. notwendige Absperrmaßnahmen, Information der Verantwortlichen vor Ort (Kitas, Schulen etc.) vornimmt und die Beseitigung des EPS veranlasst.

 

Zu Frage 2.:

Die Beseitigung erfolgt gemäß des durch die Verwaltung entwickelten Maßnahmen-Stufenplans, der fünf Maßnahmenkategorien enthält und das gesamte Stadtgebiet umfasst. Dieser Stufenplan wurde bereits 2012 mit Mitteilung an den Grünflächenausschuss aufgestellt und im März 2016 mit jeweiliger Information an den GA ergänzt (s. Anlage).

In nicht besiedelten Bereichen greift demnach die Maßnahmenkategorie 1 oder 2; hier erfolgt neben der Aufstellung von Hinweisschildern keine Bekämpfung des EPS.

Die Anpassung der diesjährigen Bekämpfungsstrategie erfolgte nach Analyse und Evaluierung des vorjährigen EPS-Geschehens auch unter Beteiligung des Julius-Kühn-Instituts und der niedersächsischen Landesforsten.

 

Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch das Bakterium thuringiensis oder mittels Nematoden ist daher auch in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Deren Anwendung erscheint aufgrund der hierfür notwendig zu berücksichtigenden äußeren Parameter in der Realisierung problematisch. Auch wären die hierbei auftretenden Kollateralschäden an Teilen der Insektenfauna aus Sicht der Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig. Die bislang erfolgreiche Anwendung der herkömmlichen mechanischen Bekämpfungsmethoden erforderte bislang keine Auslösung der in der „Maßnahmenkategorie 5“ beschriebenen prophylaktischen Vorgehensweise durch Einsatz eines Bekämpfungsmittels nach Biozidverordnung.

 

Aktuell wurde inzwischen das Verfahren zur Vergabe von Leistungen zur Bekämpfung des EPS nur unter Verwendung absaugender Verfahren gestartet.

Hierin wurde noch stärker als bislang die priorisierte Bekämpfung besonders gefährdeter Bereiche (Kitas, Schulen, Pflegeheime, Krankenhäuser, Sportplätze) in den Fokus gerückt, um dort ein Absaugen auftretender EPS nach spätestens 24 Stunden möglichst gewährleisten zu können.

 

Zu Frage 3.:
Die Bürger*innen werden vor Beginn der EPS-Saison bzw. vor Ausbildung der Brennhaare über die Gefahren des EPS wie in jedem Jahr über die Medien informiert.

Die Handlungsempfehlungen beschränken sich dabei auf das Vermeiden von Kontakten mit den Brennhaaren des EPS durch weiträumiges Meiden eines verdächtigten oder bestätigten Befallspunktes, wobei letzterer durch die Verwaltung mittels Trassierband und Schildern erkennbar gekennzeichnet wird.

 

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Anlagen

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