Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15520-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ringgleis - KLGV Mastbruch e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0130 Referat Kommunikation; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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25.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 11.03.2021 (DS 21-15520) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung beabsichtigt, die wenig komfortable und zurzeit noch über die Mastbruchsiedlung verlaufende, provisorische Umleitungsstrecke des Ringgleises innerhalb der nächsten beiden Jahre durch einen weitgehend originären Trassenverlauf zwischen Brodweg und Helmstedter Straße zu ersetzen. Dieser Streckenabschnitt ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms 2021 bis 2023 – Weiterführung Ringgleis (DS 20-14402), welches in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.12.2020 beraten und so beschlossen worden ist.
Der Betrachtungsraum für eine sinnvolle Trassenführung konzentriert sich aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen inzwischen auf den Bereich östlich der Kleingartenanlagen: von Böschungsoberkante bis zur Böschungsunterkante westlich der Gleisanlagen. Im Jahr 2020 ist ein Planungsbüro damit beauftragt worden, diesen Abschnitt zwischen Franz-Frese-Weg nordöstlich der Helmstedter Straße und dem Brodweg im Hinblick auf eine potentielle Trassenführung in Varianten zu untersuchen. Bis zu vier Varianten sollen anhand unterschiedlicher Kriterien wie verkehrliche und Sicherheitsaspekte, Wirtschaftlichkeit, Nutzungen und Umweltverträglichkeit bewertet und abschließend vergleichend gegenübergestellt werden.
Eine der möglichen Varianten verläuft in weiten Teilen oberhalb der Böschungsoberkante auf städtischem Grundstück am Rand der bestehenden Kleingartenanlagen Mastbruch und Brodweg e. V.
Bei dieser Variante würden in den Randlagen der Kleingartenanlagen einige Parzellen in Mitleidenschaft gezogen werden. Die anderen drei zu untersuchenden Varianten verlaufen alle mehr oder weniger im Böschungsbereich östlich davon auf Bahngelände.
Die vergleichende Gegenüberstellung der Varianten im Rahmen der Voruntersuchung liegt zwar noch nicht vor, allerdings scheinen wirtschaftliche und fachliche Aspekte die Trassenführung im Bereich der Böschungsoberkante in den Vordergrund rücken. Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Da die Voruntersuchung noch nicht abgeschlossen worden ist, liegt auch noch kein abschließendes Ergebnis vor, so dass es seitens der Verwaltung noch keine Gespräche mit unter Umständen betroffenen Pächtern gegeben hat. Um jedoch schon früh einen engen Austausch mit potentiell Betroffenen zu fördern, hat die Verwaltung im ersten Quartal 2021 Kontakt zu dem Landesverbandsvorsitz Braunschweig der Gartenfreunde e. V. aufgenommen. Von dort aus sollte zunächst eine entsprechende Information der Nutzer/Pächter erfolgen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und verzögert sich coronabedingt.
Zu Frage 2:
Der Gleisbogen der Deutschen Bahn AG umfasst westlich den Hauptfriedhof sowie die Kleingartenvereine Mastbruch e. V. und Brodweg e. V.
Im Osten des Gleisbogens grenzt unmittelbar das Naturschutzgebiet „Riddagshausen“ mit einem Sandtrockenrasen an die gehölzbestandenen Böschungen der Bahnstrecken an. Eine Führung auf dieser Seite der Bahnanlagen ist zudem aber auch wegen einer dann zusätzlich erforderlich werdenden Querung der Gleisanlagen unrealistisch. Die Variantenuntersuchung fokussiert sich demzufolge ausschließlich auf die Böschung westlich der Gleisanlagen.
Neben der teilweisen Trassenführung an der Böschungsoberkante im Bereich der Kleingärten werden hier drei weitere Varianten betrachtet: Direkt westlich der Gleisverläufe am Böschungsfuß, oberhalb der Gleisanlagen im Bereich einer vorhandenen Berme und eine kombinierte Trassenführung (neben/oberhalb der Gleisanlage). Alle drei Varianten befinden sich nahezu vollständig auf Flächen der Deutschen Bahn AG.
Zu Frage 3:
Sollte es nach Abwägung aller Bewertungskriterien zu einer Priorisierung der in Rede stehenden Trassenführung am Rande der Kleingartenanlagen kommen, darf für den Fall der Umsetzung davon ausgegangen werden, dass gutachterlich ermittelte Entschädigungen wie sonst auch üblich erstattet werden würden.
