Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15406-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramme "Baumreich(es) Braunschweig: Förderung von Schutz von Grünbeständen" und "Gartenreich(es) Braunschweig: Ungenutzte Ressource Privatgrün: Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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25.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 2402.2021 (21-15406) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Seit Inkrafttreten der Förderprogramme im Jahr 2019 wird das vielfältige Angebot der Bezuschussung in unterschiedlicher Intensität genutzt. Während die Fördermaßnahmen „Dachbegrünung“ und „Vorgartenbegrünung“ konstant auf mittlerem Niveau nachgefragt werden, ist die Zahl der Anfragen bei „Innenhöfen“, „Entsiegelungen“ und „Fassaden“ relativ gering. „Baumpflanzungen“ werden gerne in Kombination mit anderen Maßnahmen wie bspw. „Vorgartenbegrünungen“ angefragt.
Die Antragsteller sind in der Regel Privatpersonen bzw. kleinere Gewerbebetriebe. Von größeren Unternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften gibt es keine Anfragen. Dies könnte an den maximalen Förderhöhen, bspw. bei der Fördermaßnahme „Dachbegrünung“, liegen, die für größere Flächen keine auskömmliche Bezuschussung erlauben.
Unabhängig von der Nachfrage konnte die Antragstellung und begleitende Beratung im letzten Jahr optimiert werden, sodass die Anzahl der bewilligten Anträge sich verdoppelt hat. Es hat sich gezeigt, dass für eine erfolgreiche Antragstellung die Bereitstellung von Informationsmaterial, der Vor-Ort-Termin und eine begleitende Beratung durch den Fachbereich entscheidende Faktoren sind. Durch die weiterhin bestehende pandemische Lage, die sich aktuell mit steigenden Inzidenzwerten wieder verschärft, ist insbesondere die Bereitschaft zur Vereinbarung von Vor-Ort-Terminen momentan eher geringer ausgeprägt.
Für das Förderprogramm „Förderung und Schutz von Grünbeständen“ (Baumreich(es) Braunschweig“) sind seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Juni 29019 bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: März 2021) insgesamt 58 Anfragen beim Fachbereich Stadtgrün und Sport eingegangen. Davon wurden mit 46 Interessierten Vor-Ort-Termine zur Baumberatung durchgeführt. Auf Basis dieser Vor-Ort-Beratungen gingen 16 Anträge auf Förderung ein, wovon 13 Anträge positiv beschieden wurden. Davon wurden neun Anträge auf Baumpflegemaßnahmen, drei Anträge auf Ersatzpflanzungen und ein Antrag für ein fachliches Baumgutachten bewilligt.
Im Rahmen des Förderprogramms „Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung“ („Gartenreich(es) Braunschweig“) wurden bis März 2021 insgesamt 99 Anfragen gestellt und 39 Anträge eingereicht, von denen 25 bewilligt wurden. Zwei Anträge liegen zur Bearbeitung vor. Vier bewilligte Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen.
Die Effizienz der beiden Förderprogramme definiert sich jedoch nicht nur über die Anzahl der gestellten und umgesetzten Anträge. Die Erfahrung in der Umsetzung der Programme zeigt, dass Beratungen und Vor-Ort-Termine den Raum und die Zeit bieten, Bürgerinnen und Bürgern die Ziele des Förderprogramms näherzubringen. Auch ohne folgende Antragsstellung kann damit das Interesse und die Bereitschaft für mehr Verantwortung für den städtischen Freiraum/Stadtgrün geweckt werden.
Zu Frage 2:
Das Förderprogramm „Baumreich(es) Braunschweig“ ist ein Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, das nur beratend und empfehlend wirken kann. Das Angebot der baumpflegerischen Maßnahmen bzw. eines Gutachtens kann nur bei rechtzeitiger Inanspruchnahme des Bürgers seine Wirkung zum Baumerhalt leisten. Ist eine Baumpflegemaßnahme durchgeführt worden, kann jedoch nicht automatisch von der Verhinderung einer Fällung ausgegangen werden. Dafür müsste ein längerfristiges Monitoring der behandelten Bäume angesetzt werden, dessen Aufwand auch finanziell in keinem Maßstab zu dem Umfang des Förderprogrammes steht. Möchte eine Bürgerin oder Bürger trotz gegenteiliger Beratung sein Gehölz fällen ist dies durch das Förderprogramm nicht zu verhindern.
Zu Frage 3:
Die beiden Förderprogramme sind ein positiver und zukunftsgerichteter Impulsgeber der Stadt Braunschweig, Bürgerinnen und Bürger bei der Teilhabe an der Entwicklung des städtischen Grüns und der Verbesserung der stadtökologischen Gegebenheiten zu unterstützen. Um die Effizienz des Programms zu steigern wird
- eine bessere Auffindbarkeit und Lesbarkeit der Informationen,
- eine einfachere Handhabung bei der Antragstellung,
- und eine Anpassung der Förderhöhen vorgeschlagen.
- Um die Nachfrage nach den beiden Förderprogrammen zu steigern gilt es die vorhandenen Informationsmaterialien bürgernah aufzuarbeiten.
- Das Internetportal soll mit weiteren Artikeln und Informationen zeitnah ergänzt und ausgebaut werden.
- Die Flyer sind aktuell in einer Überarbeitung und sollen zeitnah digital hochgeladen bzw. mit je 1000 Printexemplaren neu verteilt werden.
- Die beiden Förderrichtlinien werden aktuell für eine bessere Lesbarkeit neu strukturiert und überarbeitet. Der Titel der Richtlinie Gartenreich(es) Braunschweig soll zukünftig die Begriffe Dach und Fassade beinhalten.
- Den Richtlinien sollen Inhaltsangaben zur besseren Orientierung vorangestellt werden.
- Die Ermittlung der förderfähigen Gesamtkosten und Kalkulation des maximalen Zuschusses soll, erst einmal probeweise für einen begrenzten Zeitraum, durch die Vorlage eines Kostenangebotes statt der bisher geforderten Anzahl von drei Kostenangeboten erfolgen. Damit soll ein wesentlicher Problemfaktor bei der Antragsstellung aufgelöst werden. Die Einholung dreier Angebote gestaltet sich, bei der aktuellen Konjunkturlage in der Grünbranche, als sehr kompliziert und zeitaufwendig. Viele Fachbetriebe erarbeiten Kostenvoranschläge nicht mehr unentgeltlich. Die Förderbedingungen sollen so modifiziert werden, dass nur in den Fällen, wo kein marktgerechtes Angebot vorgelegt wird, die Pflicht besteht, mindestens ein weiteres Angebot einzuholen.
- Die maximalen Förderhöhen einzelner Maßnahmen des Förderprogrammes „Gartenreich(es) Braunschweig“ sollen angepasst, bzw. erhöht werden. Von der Erhöhung profitieren sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetreibende. Gerade bei der Erhöhung der Förderhöhe der Dachbegrünung kann eine größere Nachfrage nach Förderung auch im Gewerbe erzielt werden, da nun auch größere Dachflächen auskömmlich gefördert werden können.
Die aktuelle Finanzausstattung der beiden Programme ist nach derzeitigem Stand ausreichend.


