Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15515-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 11.03.2021 (DS 21-15515) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
 

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar ist, wie es zu der Ermittlung der in der Anfrage vorgelegten Prozentwerte gekommen ist.

 

Zu Frage 1:  

Alle Strafverfahren, in denen strafmündige Minderjährige angeklagt sind, werden grundsätzlich durch die hiesige Jugendgerichtshilfe begleitet.

 

Im Zeitraum von 2015 bis 2020 ist in zwei Fällen im Zusammenhang mit Sexualdelikten Anklage erhoben worden. Beide gerichtlichen Verfahren wurden mit einem Freispruch abgeschlossen.

 

Für den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind insgesamt 80 Delikte im Bezugszeitraum erfasst, wobei ein großer Teil der Verfahren das im Jugendalter häufiger vorkommende „Erschleichen von Beförderungsleistungen“, das sogenannte Schwarzfahren einnimmt.

 

Zu Frage 2:

Von 2015 bis 2020 haben ca. 40% der hier ankommenden Personen bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme falsche Altersangaben gemacht und wurden in der Folge von der Inobhutnahme ausgeschlossen.

 

Zu Frage 3:

Der Anteil der Personen, die mit Ausweispapieren eingereist sind, wird auf unter 20% geschätzt. Es ist allerdings festzustellen, dass im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge viele schon aufgrund ihres Alters keine Ausweisdokumente vorweisen können, da sie im Heimatland erst mit Volljährigkeit ausgestellt werden.


 

 

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