Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15605
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerquerung über die Schmalbachstraße an der Kreuzung Gifhorner Straße Straße/Schmalbachstraße/Salzburger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
|
Anhörung
|
|
|
|
20.04.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.04.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusseses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a Hauptsatzung.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über eine Planung an einer überbezirklichen Straße, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass:
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) beabsichtigt, die Gleisüberfahrt über die Schmalbachstraße zu erneuern. Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll die Fußgängerquerung über die Schmalbachstraße barrierefrei umgebaut werden.
Der Bestand der Fußgängerquerung ist mit nicht abgesenkten Borden mit einer Bordansicht von 8-10 cm nicht mehr zeitgemäß. Um die Kosten möglichst gering zu halten, erfolgen städtischerseits nur die wesentlichsten Anpassungen im Rahmen der Maßnahme der BSVG.
Planung:
Die signalisierte Querung der Schmalbachstraße für Fußgänger stellt eine sogenannte sichere Querungsmöglichkeit dar, für die der Rat nach enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat e. V. eine spezielle Bauform beschlossen hatte, die seitdem realisiert wird.
Die Querung besteht aus taktilen Leitelementen und differenzierter Bordhöhe, die allen Fußgängern eine erkennbare und sichere Querung ermöglicht. Da der Ausbau möglichst bestandsnah erfolgen soll, wird die Bestandsbreite der Fußgängerfurt beibehalten.
Um eine ausreichend breite Aufstellfläche auf der Mittelinsel zu generieren, wird die Mittelinsel östlich der Gleisanlagen aufgeweitet. Dadurch muss die Insel vollständig umgebaut werden. Dabei soll der Radweg im Inselbereich verbreitert werden.
Die Planung ist als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Die Mehrkosten für den Bau der barrierefreien Fußgängerquerung betragen 30.000 € und sind von der Stadt zu tragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2021, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2021, unter 5S.660017 Stadtbahnbau Folgemaßnahmen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
372 kB
|
