Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14885-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss im Umlaufverfahren - Städtische Stellungnahme zum Planfeststellungsänderungsverfahren "Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Planfeststellungsänderungsverfahren „Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens", ergänzt um die Erwartungshaltung, dass die örtlichen Schallschutzmaßnahmen für betroffene Anwohner bzw. Immissionsorte gemäß Gutachten erfolgen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in welcher Form der Waggumer Weg als wichtige verkehrliche Beziehung für den Fahrradverkehr zwischen dem Flughafen und der Innenstadt angemessen aufgewertet werden kann."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 10.03.2021 erfolgte eine ca. 80-minütige Aussprache zu den in den Anlagen 2 bis 4 angeführten Drucksachen. Neben der Verwaltung gingen Herr Schwarz (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, Geschäftsführer), Herr Dr. Wermuth (WVI, Geschäftsführer) und Herr Mellmann (projectairport, Geschäftsführer) auf Fragen und Anmerkungen der Ausschussmitglieder und von Herrn Stülten (Bezirksbürgermeister Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach) ein.
Die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 10.03.2021 wurde in der Braunschweiger Zeitung nicht rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht. Es wird um Beschlussfassung im Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG gebeten.
Die Stellungnahme in der Anlage 1 ist gegenüber der Stellungnahme aus der Beschlussvorlage 20-14885 auf Seite 4, drittletzter Absatz, ergänzt um die Erwartungshaltung, dass die örtlichen Schallschutzmaßnahmen für betroffene Anwohner bzw. Immissionsorte gemäß Gutachten erfolgen (siehe Absprachen und Punkt 3 des Änderungsantrages 20-14885-01 der CDU-Fraktion).
Es gilt die Zusage der Verwaltung, zu prüfen, in welcher Form der Waggumer Weg als wichtige verkehrliche Beziehung für den Fahrradverkehr zwischen dem Flughafen und der Innenstadt angemessen aufgewertet werden kann (siehe Absprachen und in Anlehnung an den Punkt 4 des Änderungsantrages 20-14885-01).
Die CDU-Fraktion hat ihren Änderungsantrag 20-14885-01 damit als erledigt erklärt.
Der Änderungsantrag 21-15507 der BIBS-Fraktion wurde im Umlaufverfahren gemäß
§ 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG abgelehnt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,9 kB
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2
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