Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15239

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Im großen Raffkampe“ (LA 33) enthält zahlreiche zeichnerische und textliche Festsetzungen. Laut der Begründung zum B-Plan wurden diese Festsetzungen getroffen, um „neben einer Ordnung der Funktionen in einem Plangebiet auch eine ansprechende Gestaltung zu verwirklichen, um insgesamt ein harmonisches Ortsbild zu erreichen“.

Um diese Wirkungen zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Festsetzungen beachtet und eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Gab es im Geltungsbereich des B-Plans „Im großen Raffkampe“ (LA 33) Befreiungen

   gemäß § 31 BauGB? Wenn ja, wie viele?

 

2. Was waren die konkreten Gründe für Befreiungen? Gemeint sind nicht die in § 31 (2)

    BauGB genannten allgemeinen Gründe.

 

3. Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung dieser Befreiungen für künftige Festsetzungen

    in B-Plänen ein, d.h. wird zukünftig auf bestimmte Festsetzungen verzichtet?

 

gez.

 

Dr. Frank Schröter

 

 

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