Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15239
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiungen vom B-Plan "Im großen Raffkampe" (LA 33)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Beantwortung
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03.03.2021
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14.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Im großen Raffkampe“ (LA 33) enthält zahlreiche zeichnerische und textliche Festsetzungen. Laut der Begründung zum B-Plan wurden diese Festsetzungen getroffen, um „neben einer Ordnung der Funktionen in einem Plangebiet auch eine ansprechende Gestaltung zu verwirklichen, um insgesamt ein harmonisches Ortsbild zu erreichen“.
Um diese Wirkungen zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Festsetzungen beachtet und eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Gab es im Geltungsbereich des B-Plans „Im großen Raffkampe“ (LA 33) Befreiungen
gemäß § 31 BauGB? Wenn ja, wie viele?
2. Was waren die konkreten Gründe für Befreiungen? Gemeint sind nicht die in § 31 (2)
BauGB genannten allgemeinen Gründe.
3. Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung dieser Befreiungen für künftige Festsetzungen
in B-Plänen ein, d.h. wird zukünftig auf bestimmte Festsetzungen verzichtet?
gez.
Dr. Frank Schröter
