Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Bezirksrat wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

Kirchen mit ihren Kirchturmuhren sind ortsteilprägende Elemente in den Ortschaften. Insoweit ergibt sich für den Betrieb und die Instandhaltung der sich in den Kirchen befindlichen städtischen Kirchturmuhren aufgrund des § 93 Abs. 1 NKomVG eine Aufgabenstellung für den Bezirksratsrat. Die Verwaltung wird daher kurzfristig gebeten, dem Bezirksrat

 

a)      den aktuellen Sachstand der möglichen Eigentumsübertragung an die Landeskirche

und

b)      die zu erwartenden Reparaturkosten für die beiden Kirchturmuhren getrennt

 

mitzuteilen, damit ggf. die Instandsetzung vom Bezirksrat beschlossen werden kann.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat mit Vorlage 20-14791-01 mitgeteilt, dass die Verwaltung eine Überführung der im städtischen Eigentum befindlichen Kirchturmuhren an die jeweilige Kirchengemeinde anstrebt, die entsprechenden Gespräche mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche bislang noch nicht abgeschlossen sind und dass der Verwaltung der aktuelle Zustand der Uhren nicht bekannt sei.

Bereits im September 2019 wurde über die Bezirksgeschäftsstelle Kontakt mit der Verwaltung bzgl. einer Reparatur beider Kirchturmuhren aufgenommen. Dass die Uhren nicht in Betrieb sind war insoweit damals schon bekannt, da mitgeteilt wurde, dass die Höhe der Reparaturkosten nicht bekannt ist.

 

gez.

Jens Kamphenkel 
 

 

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