Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-15446
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung der Kirchturmuhren Völkenrode und Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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14.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bezirksrat wird um folgenden Beschluss gebeten:
Kirchen mit ihren Kirchturmuhren sind ortsteilprägende Elemente in den Ortschaften. Insoweit ergibt sich für den Betrieb und die Instandhaltung der sich in den Kirchen befindlichen städtischen Kirchturmuhren aufgrund des § 93 Abs. 1 NKomVG eine Aufgabenstellung für den Bezirksratsrat. Die Verwaltung wird daher kurzfristig gebeten, dem Bezirksrat
a) den aktuellen Sachstand der möglichen Eigentumsübertragung an die Landeskirche
und
b) die zu erwartenden Reparaturkosten für die beiden Kirchturmuhren getrennt
mitzuteilen, damit ggf. die Instandsetzung vom Bezirksrat beschlossen werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat mit Vorlage 20-14791-01 mitgeteilt, dass die Verwaltung eine Überführung der im städtischen Eigentum befindlichen Kirchturmuhren an die jeweilige Kirchengemeinde anstrebt, die entsprechenden Gespräche mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche bislang noch nicht abgeschlossen sind und dass der Verwaltung der aktuelle Zustand der Uhren nicht bekannt sei.
Bereits im September 2019 wurde über die Bezirksgeschäftsstelle Kontakt mit der Verwaltung bzgl. einer Reparatur beider Kirchturmuhren aufgenommen. Dass die Uhren nicht in Betrieb sind war insoweit damals schon bekannt, da mitgeteilt wurde, dass die Höhe der Reparaturkosten nicht bekannt ist.
gez.
Jens Kamphenkel
