Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15539

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung von Angeboten im Rahmen von Ferien in Braunschweig (FiBS) werden beschlossen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Sachgebiet FiBS koordiniert und organisiert für die Schulferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren. Die Anbietenden für diese Angebote sind Teil der Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Braunschweig.

 

Durch die Zuschüsse an die Anbietenden wird ein qualitativ hochwertiges und weitreichendes Angebot für die Kinder und Jugendlichen erstellt, welches auf die vielfältigen Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen eingeht. Gleichzeitig wird den Erziehungsberechtigten eine verlässliche Ferienbetreuung geboten.

 

Die zentrale Veröffentlichung dient der Außenwirkung aller Träger und schafft Transparenz über die Angebote bei den Familien.

 

Die Beantragung der FiBS-Zuschüsse erfolgt schriftlich über einen Zuschussantrag, der bereits ca. sechs bis zehn Wochen vor den jeweiligen Ferien gestellt werden muss. Der Zuschuss für die FiBS-Angebote beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten. Die Anbietenden haben einen Eigenanteil zu tragen, der je nach Höhe der Teilnahmebeiträge variieren kann. Der Förderhöchstsatz für ein einwöchiges und ganztägiges (fünf Tage mindestens sechs Stunden) Angebot beträgt 500,00 Euro.

 

Um soziale und finanzielle Ungleichheiten kompensieren zu können, sind die Anbietenden dazu angehalten, eine Ermäßigung von den Teilnahmeentgelten der Veranstaltung für Braunschweig-Pass-Inhabende zu gewähren. Als Ausgleich erhalten die Träger einen pauschalen Sozialzuschuss in Höhe von 25 % des Zuschussbedarfes.

 

Den Anbietenden wird der genehmigte Zuschuss durch eine Finanzierungszusicherung schriftlich mitgeteilt.

 

Die Abrechnung erfolgt vier Wochen nach Ende der Ferien. Die Anbietenden legen den Verwendungsnachweis und die entsprechenden Belege vor. Nach Prüfung erhalten diese eine schriftliche Zuschussberechnung und die entsprechenden Mittel.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise