Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15627

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Hierzu gibt es zwei Baugenehmigungen:


A. 0630/4626/2009 für die baulichen Belange des Entertainment-Centers vom 20.01.2010 (Bauantrag vom 04.12.2009 der Firma DFK in Goslar)

sowie 

B. 0630/1376/2011 für die beauflagten Einstellplätze an der Petzvalstr. vom 31.01.2012 (Bauherr die Firma DFK in Goslar)


Die Einstellplätze unter B. waren dabei eine Bedingung für den Betrieb des Entertainment-Centers unter A., weshalb die Baubehörde - textlich fett hervorgehoben - die Betreiber des Entertainment-Centers ermahnte und auf diese Bedingung besonders hinwies:


Da die Einstellplätze für das genehmigte Bauvorhaben Aktenzeichen 0630/4626/2009 (Entertainmentcenter in der Berliner Straße 52 K) zur Verfügung stehen müssen und das Entertainmentcenter bereits in Betrieb ist, sind die notwendigen Einstellplätze - einschließlich der Zu- und Abfahrten - umgehend (unterstrichen) herzustellen, ausreichend zu befestigen und für die ständigen Benutzer und Besucher der baulichen Anlage dauernd frei und benutzbar zu halten.


Dazu fragen wir:


1. Wurden die Bauvorhaben unter A. und B. wie genehmigt durchgeführt?


2. Wann erfolgten die Schluss-Abnahmen?


3. Wie erklären sich die größeren Rodungs-/Abholzarbeiten auf den Einstellplatz-Flächen unter A. vor kurzem?
 

 

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