Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15627
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau-Genehmigungen und -Abnahmen Entertainment-Center Berliner Str./Petzvalstr.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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27.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hierzu gibt es zwei Baugenehmigungen:
A. 0630/4626/2009 für die baulichen Belange des Entertainment-Centers vom 20.01.2010 (Bauantrag vom 04.12.2009 der Firma DFK in Goslar)
sowie
B. 0630/1376/2011 für die beauflagten Einstellplätze an der Petzvalstr. vom 31.01.2012 (Bauherr die Firma DFK in Goslar)
Die Einstellplätze unter B. waren dabei eine Bedingung für den Betrieb des Entertainment-Centers unter A., weshalb die Baubehörde - textlich fett hervorgehoben - die Betreiber des Entertainment-Centers ermahnte und auf diese Bedingung besonders hinwies:
„Da die Einstellplätze für das genehmigte Bauvorhaben Aktenzeichen 0630/4626/2009 (Entertainmentcenter in der Berliner Straße 52 K) zur Verfügung stehen müssen und das Entertainmentcenter bereits in Betrieb ist, sind die notwendigen Einstellplätze - einschließlich der Zu- und Abfahrten - umgehend (unterstrichen) herzustellen, ausreichend zu befestigen und für die ständigen Benutzer und Besucher der baulichen Anlage dauernd frei und benutzbar zu halten.“
Dazu fragen wir:
1. Wurden die Bauvorhaben unter A. und B. wie genehmigt durchgeführt?
2. Wann erfolgten die Schluss-Abnahmen?
3. Wie erklären sich die größeren Rodungs-/Abholzarbeiten auf den Einstellplatz-Flächen unter A. vor kurzem?
