Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15326-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 15.02.2021 (Drs. 21-15326) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Fuhsekanal mit seinen angrenzenden Flächen ist nach Auffassung der Verwaltung einer der wichtigsten Naturentwicklungsräume im Westen Braunschweigs. Diese Grundhaltung ist auch den Mitteilungen Drs. 17-05158-01, Drs. 18-08369-01 und Drs. 20-13367-01 sowie dem „Biotopverbundkonzept“ des Landschaftsrahmenplanes (LRP) zu entnehmen.

 

An dem bereits in den vorbezeichneten Mitteilungen thematisierten Problem der extrem schwierigen Flächenbeschaffung hat sich jedoch bedauerlicherweise bisher nichts geändert.

 

Dennoch konnten in der Vergangenheit im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens in den 1990er Jahren und durch die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen Flächen in beträchtlichem Umfang in städtischen Besitz übergehen und naturschutzfachlich aufgewertet werden.

 

Die im Biotopverbundkonzept festgehaltenen landschaftsplanerischen Ziele, wie die Entwicklung von Vernetzungsachsen ist in der täglichen Arbeit der Naturschutzbehörde präsent und wird trotz auftretender Schwierigkeiten in der Flächenbeschaffung weiterhin sukzessive verfolgt. 

 

Zur Beantwortung der konkreten Fragestellungen zu den Flächen von der Straße Teufelsspring (Stiddien – Timmerlah) bis zum Ortsrand von Broitzem rechts und links des Fuhsekanals ist eine aktuelle Übersicht der städtischen Liegenschaften in diesem Bereich des Fuhsekanals beigefügt.
 

 

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Anlagen

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