Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Grabstelle Abt. I, Nr. 055-056-057-082-083-084 auf dem Ortsteilfriedhof Schapen wird erhalten. Die Grabmale bleiben bestehen, die Einfassung wird instandgesetzt und die Grabstelle wird angemessen hergerichtet und bepflanzt. Die dauerhaften jährlichen Pflegekosten i. H. v. 600,00 € werden aus dem Budget des Stadtbezirksrates 114 getragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Grabstelle Abt. I, Nr.: 055-056-057-082-083-084 auf dem Ortsteilfriedhof Schapen ist ein 22 m² großes Sondergrab und liegt direkt neben der Friedhofskapelle. Das Grab wurde ab dem 16.04.1916 von der Familie Rasch genutzt.      

 

Die Ruhefrist der Grabstelle lief im Jahr 1986 ab. Da die damals Hinterbliebene Frau Rasch die Kosten für eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht übernehmen konnte, wurde Ende 1986 durch den Stadtbezirksrat 114, unter der Bedingung, dass die laufende Pflege der Grabstelle fortwährend gewährleistet ist, der Erhalt dieser Grabstelle beschlossen. In der Begründung wurde u. a. ausgeführt, dass es sich um ein würdevolles „Denkmal“ handelt. Eine Einstufung als Denkmal wurde nach Prüfung der für die Denkmalausweisung seinerzeit zuständigen Behörde jedoch abgelehnt. Frau Rasch verpflichtete sich, die Grabstätte bis an ihr Lebensende zu pflegen.

 

Aufgrund einer Gefährdung für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit musste die schmiedeeiserne Grabstelleneinfassung im Jahr 2012 instandgesetzt werden. Um den Erhalt der Grabstelle zu gewährleisten, beschloss der Stadtbezirksrat 114 daraufhin am 08.11.2012 auf Vorschlag der Verwaltung einmalig eine städtische Kostenübernahme i. H. v. rd. 5.000,00 € (davon rd. 70,00 € aus dem Budget des Stadtbezirksrates 114 für die Instandsetzung der Grabstelleneinfassung).

 

Im Jahr 2017 traten die Hinterbliebenen der Familie Rasch erneut an die Verwaltung heran, mit der Bitte, die Kosten für eine weitere Instandsetzung der Einfriedung zu übernehmen. Da Frau Rasch inzwischen verstorben und die Pflege der Grabstelle nicht mehr sichergestellt war, wurde den Hinterbliebenen mit Schreiben der Verwaltung vom 19.09.2017 die Übernahme des Nutzungsrechtes angeboten.

 

Die Übernahme des Nutzungsrechtes lehnten die Hinterbliebenen zwischenzeitlich schriftlich ab.

 

Da es sich bei der Grabstelle nach Auffassung der Verwaltung allerdings um eine besonders erhaltenswerte Grabstelle mit zeitgenössischer Grabmalkunst handelt, schlägt die Verwaltung gemäß § 26 Friedhofsordnung als Ausnahme den weiteren Erhalt der Grabstätte vor. Die Grabmale sollen bestehen bleiben und die beschädigte Grabstelleneinfassung instandgesetzt werden. Zudem soll die Grabstelle mit Ziergehölzen und bienenfreundlichen Stauden angemessen hergerichtet und bepflanzt werden.

 

Für die dauerhafte Sicherstellung der Grabstellenpflege in Höhe von jährlich 600,00 € (jährliche achtmalige Pflege der Pflanzflächen sowie zweimalige Reinigung des Grabsteins) schlägt die Verwaltung die Kostenübernahme aus dem Budget des Stadtbezirksrates vor.

 

Die Hinterbliebenen unterstützen das Vorhaben der Erstinstandsetzung mit einer Spende.

 

 

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