Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15673
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg für Natur-, Arten- und Gewässerschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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21.04.2021
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg für Natur-, Arten- und Gewässerschutz umfassen auch besondere Maßnahmen für Randstreifen von Gewässern.
Bei der Bewirtschaftung von Feldern, die neben Gewässern verlaufen, haben die Partner vereinbart, einen breiten Randstreifen stehen zu lassen, wo sich Natur entwickeln kann. Dieser bemisst sich an der Bedeutung des Gewässers: 10 Meter an einem großen Fluss, z.B. Weser oder Elbe (1. Ordnung) 5 Meter an einem mittleren Gewässer, z. B. an der Leine (2. Ordnung) oder 3 Meter an einem kleineren Fluss oder Bach (Gewässer 3. Ordnung). In diesen Streifen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.
Von diesen Regelungen ausgeschlossen sind Gewässer, die regelmäßig weniger als
6 Monate im Jahr wasserführend sind. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger wird auf den Flächen der Gewässerrandstreifen untersagt. Für die Schaffung von Gewässerrandstreifen wird ein Ausgleich analog § 52 Abs. 5 WHG gezahlt, wenn Flächenbewirtschafter in Folge der erhöhten Anforderungen an die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung wirtschaftliche Nachteile erleiden.
Laut Gewässerunterhaltungsverordnung der Stadt BS sind in unserem Stadtbezirk Schunter, Wabe und Mittelriede Gewässer erster oder zweiter Ordnung.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1. Welche der Gewässer im Stadtbezirk weisen ganz oder teilweise noch unzureichend
breite Randstreifen nach der Maßgabe des Niedersächsischen Weges für Artenschutz
und Biodiversität auf? Wir bitten möglichst um eine kartografische Darstellung, damit die
entsprechenden Stellen leichter identifiziert werden können.
2. Wie will die Verwaltung vorgehen, um die Forderungen des Niedersächsischen Weges in
Bezug auf Randstreifen von Gewässern zu erfüllen?
3. Welche weiteren Ziele des Niedersächsischen Weges haben Auswirkungen auf den
Stadtbezirk und wie wird die Landwirtschaft in die Umsetzung miteinbezogen?
gez.
Peter Chmielnik
