Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15693
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsänderungsverfahren zum Verzicht auf die mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2007 planfestgestellte östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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21.04.2021
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aussagen von Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften, wie bei der Variantenuntersuchung in der Vergangenheit geschehen, werden im jetzigen Gutachten nicht abgebildet. Diese sprechen eine eindeutige Sprache, sie weisen auf die deutlich höheren Anfahrtszeiten hin und lehnen deshalb eine Nulllösung ab. Das vorgeschriebene Rettungsziel wird seit der Kappung der Grasseler Straße verfehlt. Dies entspricht auch der Aussage des Dezernenten der Stadt Braunschweig, Herrn Ruppert, der im Zuge der Vorstellung der Feuerwehr-Nordwache dies in der Bezirksratssitzung äußerte. Kuhn & Partner, 2010, Abschnitt 5.6.1 weisen darauf hin, dass für die Polizei bei Verzicht auf die Tunnellösung die zulässigen Anfahrzeiten überschritten werden. Im Änderungsvorhaben 2020 wird nicht deutlich, wie die neuen Anfahrzeiten berechnet werden und nun keine Auswirkungen haben (Erklärungsbericht S. 17). Maßnahmen wurden nicht aufgezeigt. Eine Stellungnahme der Polizei ist nicht dokumentiert. . Kuhn & Partner, 2010, Abschnitt 5.6.2 weist darauf hin, dass für die Feuerwehr bei Verzicht auf die Tunnellösung die zulässigen Anfahrzeiten überschritten werden. Im Änderungsvorhaben 2020 wird nicht deutlich, wie die neuen Anfahrzeiten berechnet werden und nun keine Auswirkungen haben (Erklärungsbericht S. 17). Maßnahmen wurden nicht aufgezeigt. Eine Stellungnahme der Feuerwehr ist nicht dokumentiert.
Auf Seite 2 der Vorlage der Stadt vom 08.09.2020 Nr.: 5151-30310-02 steht:
„Feuerwehr-Einsatzvorbereitung: Gegen die Null-Lösung bestehen keine Bedenken.“
Hieraus resultieren Folgen Fragen:
1. Wie kommt die Flughafengesellschaft / Verwaltung zu dieser Einschätzung?
2. Sind die Rettungszeiten sichergestellt und erfasst worden und wie sehen diese aus?
3. Herr Schwarz GF spricht von 1-2 Minuten längeren Anfahrtszeiten. Welche Daten liegen dem zu Grunde?
gez.
Tatjana Jenzen
