Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15696
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsänderungsverfahren zum Verzicht auf die mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2007 planfestgestellte östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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21.04.2021
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unabhängig davon sind folgende Punkte im Zuge des Abschlusses des Verfahrens umzusetzen:
„Nördlich des Flughafens biegt die Grasseler Straße in einer fast rechtwinkligen Kurve in die Straße Am Flughafen ein. Diese Form der Einmündung ist Ergebnis der Herstellung der Straße Am Flughafen in Erwartung der Ostumfahrung die dort in einem größeren Bogen gen Osten geführt hätte. Daher wurde dieser Einmündungsbereich bislang nur als Provisorium hergestellt, es gilt streckenbezogen 30 km/h. Um eine sicherere Befahrung der Straße zu gewährleisten, ist vom Vorhabenträger die Kurve abzuflachen.“
Da weder im Vorfeld noch zur Sitzung Fragen bezüglich des Planänderungsverfahrens und/oder der Vorlage von der Verwaltung oder der Vorhabenträgerin, beantwortet wurden, resultieren folgende Fragen:
1.Welche Planung liegt dieser Forderung zu Grunde?
2.Warum wurde die Planung für eine Kurvenabflachung weder an die Vorlage angehängt
noch in der Sitzung erläutert?
3. Besteht eine Eigentumsinanspruchnahme von Dritten für die Umsetzung der Maßnahme?
gez.
Tatjana Jenzen
