Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15705
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsänderungsverfahren zum Verzicht auf die mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2017 planfestgestellte östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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21.04.2021
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unabhängig davon sind folgende Punkte im Zuge des Abschlusses des Verfahrens umzusetzen:
1)Vor Kappung der Grasseler Straße verlief auf der Ostseite der heute Alte Grasseler Straße benannten Straße ein durchgehender Radweg, auch (mittels Radwegfurt) über die Einmündung der Tiefen Straße hinweg. In Kapitel 1.5 und 2.3 des Erläuterungsberichtes wird hinsichtlich des Radverkehrs darauf verwiesen, dass einerseits im Westen die Bienroder Spange genutzt werden kann, anderseits im Osten vorhandene Forst-bzw. Wirtschaftswege. Letztere können aber nicht adäquat erreicht werden, weil der Radweg auf der Alten Grasseler Straße ca. 30 m vor der Einmündung der Tiefen Straße endet und der Wirtschaftsweg auf der Nordseite der Tiefen Straße erst nach weiteren ca. 60 m beginnt. Um eine sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten, ist vom Vorhabenträger diese Lücke adäquat zu schließen. Zudem ist vom Vorhabenträger die Kreuzung baulich so anzupassen, dass die von Süden kommende Alte Grasseler Straße eindeutig als Weiterführung der Tiefen Straße zu erkennen ist. Dafür ist der nördliche Rest der Alten Grasseler Straße wie eine Nebenstraße in der Form baulich auszubilden, dass der Charakter der untergeordneten Einmündung deutlich wird und die optische Geradeaussicht unterbrochen wird. Die Führung der abknickenden Vorfahrt ist zu einer durchgehenden Vorfahrtstraße umzubauen.
Da weder im Vorfeld noch zur Sitzung Fragen bezüglich des Planänderungsverfahrens und/oder der Vorlage von der Verwaltung oder der Vorhabenträgerin, beantwortet wurden, resultieren folgende Fragen:
1. Entspricht die Planung der umzubauenden Kurve dem LFB der Firma LaReG Juli 2020 Seite 19?
2. Warum wurden die Detailplanungen nicht zusammen mit der Vorlage vorgestellt?
3. Sind Eigentumsinanspruchnahmen Dritter für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich?
Gez.
Tatjana Jenzen
