Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15596
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz mit urbanem Grün: Anlage einer Kurzumtriebsplantage in Bevenrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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21.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Anlage einer Kurzumtriebsplantage in den bezirklichen Grünanlagen um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses, die nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen wurde, ist nicht gegeben, da es hier um eine Beschlusssache bezüglich der Unterhaltung und Ausgestaltung von Grünanlagen im Stadtbezirk geht, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat nach vorherigem Beschluss des Rates am 26. September 2017 den Förderantrag „Braunschweig - Integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung mit Pflanzen“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht.
Am 15. Dezember 2017 ist im Fachbereich Stadtgrün und Sport der entsprechende Förderbescheid eingegangen.
Ziel des Förderprojektes ist es, durch die Begrünung von Dächern und Fassaden städtischer Gebäude, die Pflanzung von 650 Bäumen, die Aufstellung von zwei Mooswänden sowie die Anlage von 15 Hektar Energiewald und ca. 1,5 Hektar Miscanthus-(Elefantengras) Plantagen, z. T. in Labyrinth-Form. Kohlendioxid und Ruß bzw. Kohlendioxidäquivalente in einer Größenordnung von bis zu 900 Tonnen pro Jahr zu binden (Treibhausgassenkung).
Wesentlicher konzeptioneller Ansatz bei der Umsetzung des Projektes ist die umfassende Einbindung des Instituts für Geoökologie der TU Braunschweig, das das geplante Monitoring für die umgesetzten Maßnahmen im Rahmen eines Forschungsvertrages übernommen hat sowie des Julius-Kühn-Instituts, mit dem ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde.
Den Beitrag, den Vegetation zur Anpassung an den Klimawandel leisten kann, ist in Wissenschaft und Praxis bekannt und unbestritten. Pflanzen sind aber darüber hinaus auch natürliche Speicher für Kohlenstoff und binden mit ihrem Photosynthese-Prozess über einen gewissen Zeitraum eine nicht unerhebliche Menge CO² aus der Atmosphäre (Senkenwirkung), können daher auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Eine gute Möglichkeit, durch Pflanzen CO² zu binden, stellt die temporärere Anlage von sogenannten „Energiewäldern“ auf urbanen Flächen dar. Energiehölzer (wie etwa Pappeln oder Weiden) binden im Durchschnitt 20 t CO² pro Hektar. Im Braunschweiger Stadtgebiet ist auf verschiedenen städtischen Flächen temporär der Betrieb dieser Kurzumtriebsplantagen (KUP) möglich. Durch diese landwirtschaftliche Kulturform können z. B. Pellets- oder Hackschnitzelkessel betrieben werden, was pro Jahr und Hektar KUP 4.000 bis 6.000 Liter Heizöl sparen kann. Darüber hinaus besteht bei längeren Umtriebszeiten die Möglichkeit weiterer stofflicher und industrieller Verwertungswege für das geerntete Holz.
Im Zuge der Umsetzung des Förderprojektes ist unter anderem geplant, auf einer rund fünf Hektar großen städtischen Fläche an der Grasseler Straße in Bevenrode, die bis zum Herbst 2020 an einen Landwirt verpachtet war, eine Kurzumtriebsplantage aus Pappeln mit einer Größe von rund zwei Hektar anzulegen.
Auf einer weiteren Fläche des Geländes wird eine Streuobstwiese angelegt, die Teil einer separaten Beschlussvorlage und Förderprogramms (Biodiversität) ist.
Abgegrenzt wird die Fläche der KUP durch die zusätzliche Anlage eines Saumstreifens aus mehrjährigen Blühpflanzen (Blühstreifen) mit einer Gesamtfläche von circa eineinhalb Hektar. Ein Co-Benefit der KUP-Anlage ist neben der CO2-Bindefähigkeit der Gehölze die Funktion als Nahrungsquelle für Wild- und Honigbienen durch den Blühstreifen.
Der Standort für die Plantagen ist auf einem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Das gestalterische Konzept für die Gesamtfläche wird anhand weiterer Pläne während der Stadtbezirksratssitzung vorgestellt.
Die Bodenvorbereitung der Flächen ist bereits erfolgt, um die Pflanzung der Pappelstecklinge im Zeitraum Anfang/Mitte Mai 2020 ausführen zu können.
Die Kosten für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen, in die der Landwirt, der die betreffende Fläche bis vor kurzem bewirtschaftet hat, einbezogen wird, betragen ca. 7.250 €.
Finanzierung:
Haushaltsmittel für die Anlage einer Kurzumtriebsplantage und die Anlage von Blühstreifen stehen für das Haushaltsjahr 2021 im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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