Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15473-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Basketballfeld in Bevenrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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21.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 1. März 2021 (DS 21-15473) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die angekündigten Schalldruckpegelmessungen wurden am 11. September 2020 im Beisein mehrerer Anwohner aus der Nachbarschaft zum Jugendplatz durchgeführt. Nach Absprache mit den Anwohnern erfolgten die Messungen an einem Wohnhaus in der Hondelager Straße unter praxisnahen Bedingungen, d. h. es wurde eine Nutzung mit mehreren Bällen gleichzeitig und mit lautstarken Kommunikationsgeräuschen simuliert.
Die Wohnhäuser der Beschwerdeführer befinden sich in einem Dorfgebiet. Demnach dürfen im vorliegenden Fall gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beim Betrieb des Jugendplatzes 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht jeweils gemessen 0,5 m vor den betroffenen geöffneten Fenstern nicht überschritten werden. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass der zulässige Immissionsrichtwert für die Tagzeit gem. Nds. Freizeitlärm-Richtlinie i. V. m. der Verwaltungsvorschrift TA Lärm unter Berücksichtigung der täglichen Nutzungszeit (hier: 10-22 Uhr) und der notwendigen Zuschläge sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen sicher eingehalten wird. Die Anwohner wurden über das Ergebnis schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 2:
Auf Grundlage der vorstehend beschriebenen Überprüfung vor Ort und der Auswertung der Messergebisse sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine weiteren Minderungsmaßnahmen erforderlich. Daher wurden auch keine entsprechenden Maßnahmen am Basketballfeld umgesetzt.
Zu Frage 3:
Unabhängig von dem Ergebnis werden zur weitergehenden Minderung der Geräuschemissionen auf dem angrenzenden Bolzplatz anstatt der ursprünglich vorgesehenen Voll-Stahltore nunmehr Tore mit ummantelten Stahlseilen installiert.
