Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15727
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Jugend- und Spielplatz lt. Bebauungsplan "Vor den Hörsten" WA69 in Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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21.04.2021
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stellungnahme DS 20-14106-01 der Verwaltung wurde dem Bezirksrat in der Sitzung am 10.09.2020 mitgeteilt:
„Gegen die für den Bau des Jugendplatzes erteilte Baugenehmigung wurde seitens eines benachbarten Anwohners Rechtsmittel eingelegt. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens musste die Vollziehung der Baugenehmigung im Hinblick auf den immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutz vorerst ausgesetzt werden. Zur Sicherstellung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen ist der Bauherr aufgefordert, ein aktuelles Schallgutachten beizubringen, das sich derzeit in Vorbereitung befindet. Zurzeit ist nicht abzusehen, wann das Rechtsschutzverfahren abgeschlossen ist und die Bauleistungen ausgeschrieben werden können.“
Seit der Mitteilung sind bereits weitere sieben Monaten vergangen. Das Hauptproblem, welches einer Umsetzung des Jugendplatzes entgegensteht, scheinen die Schallemmissionen zu sein, die in der Hauptsache von dem Platz zukünftig ausgehen werden. Leidtragende der Verzögerung sind die Kinder und Jugendlichen in Waggum. Insbesondere auch, weil sie im Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren ihre Plätze mitgestaltet haben und bisher immer wieder vertröstet werden. Zeitnahe Lösungen oder Alternativen wurden weder den Kindern und Jugendlichen noch dem Bezirksrat bisher benannt.
Diesen Sachverhalt voraus gestellt fragen wir daher:
1. War bei der Erstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung der Lage des
Jugendplatzes im Baugebiet von den Fachplanern nicht vorhersehbar, dass es zu
schallschutzrechtlichen Problemen kommen könnte?
2. Zu welchem Ergebnis kommt das aktuelle Schallschutzgutachten im Bezug auf den
Jugendplatz und sind die dabei vom Gutachter getroffenen Aussagen mit den
angedachten Schallschutzmaßnahmen zum immissionsrechtlichen Nachbarschutz
sowohl in optischer wie auch finanzieller Hinsicht realisierbar?
3. Ist durch die Maßnahmen gewährleistet, dass mit einem positiven Abschluss des
Rechtsschutzverfahrens und somit mit dem Bau des Spielplatzes als auch mit dem Bau
des Jugendplatzes zu rechnen ist? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie ist das weitere
Vorgehen der Verwaltung?
gez. Antje Keller
