Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15509-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbürgermeister für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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15.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der FDP-Fraktion vom 10.03.2021 (20-15509) wird wie folgt Stellung genommen:
Eine strukturell verankerte Beteiligung in der Kommune von Kindern ist wichtig und richtig und wird unterstützt.
Eine Konzeptentwicklung muss sorgfältig abwägen, welche Form und Methodik sich bei einer Kommune in der Größenordnung der Stadt Braunschweig dafür anbietet. Dabei ist die Kinderbürgermeisterin oder der Kinderbürgermeister nur eine mögliche Form von vielen.
Die Entwicklung eines Beteiligungsformates ist 2021 nicht realisierbar. Nach erfolgreicher Stellenbesetzung, Einarbeitung und normalen Arbeitsbedingungen nach Corona ist eine Konzepterstellung für 2022 realistisch.
Grundsätzlich hat die Beteiligung (Partizipation) von Kindern und Jugendlichen eine starke gesetzliche Grundlage. Global ist sie in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und da diese von Deutschland ratifiziert wurde, auch in diversen Bundesgesetzen, bis hin zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Diese Vorschriften schließen auch strukturell verankerte Beteiligungsformen mit ein.
Eine strukturell verankerte Beteiligung gibt es bereits in Braunschweig für Jugendliche. Das Jugendforum wurde 2014 von Jugendlichen, als ein dauerhaftes Beteiligungsinstrument aus der 2. Braunschweiger Jugendkonferenz heraus, initiiert.
Ein entsprechendes Format im Bereich der Kinderpartizipation gibt es bisher nicht. Der Beschlussvorschlag würde diese Lücke im Bereich der Kinderpartizipation schließen. Im Rahmen des ISEK Projektes „Zertifizierung zur kinderfreundlichen Kommune“ kann die Etablierung eines repräsentativen Kinderbeteiligungsformates ein Ziel mit der dazugehörigen Maßnahme sein. Damit wäre es in einen Gesamtkontext eingebunden.
Für die erfolgreiche Umsetzung einer Beteiligungsform, sind folgende Aspekte wichtig:
- Kinder sind Experten in eigener Sache und sollen als solche auch ernst genommen werden. Bei einem repräsentativen Beteiligungsformat wie einer Kinderbürgermeisterin oder einem Kinderbürgermeister darf es nicht darum gehen, dass Kinder Demokratie spielen, sondern dass ihre Anliegen in politische Entscheidungsprozesse gleichberechtigt einfließen.
- Deshalb sollte ein solches Format in Politik und Verwaltung strukturell verankert sein, wie beispielsweise ein Anhörungsrecht in allen Fachausschüssen des Rates (analog des Jugendforums).
- Auch sollten in der Verwaltung Strukturen etabliert werden, die der Lebenswelt von Kindern entsprechend zeitnah agieren und reagieren können.
- Und es muss eine pädagogische Begleitung und Betreuung geben. Je umfangreicher diese ist, desto besser funktionieren Formate wie Kinderbürgermeister, -foren oder
-parlamente.
- Damit eine solche Beteiligungsform aktiv und erfolgreich von den Kindern genutzt werden kann, braucht sie niedrigschwellige Zugänge, wie sie ein Kinder- und Jugendbüro bieten könnte.
Es handelt sich also um eine Querschnittsaufgabe, die eine entsprechende Haltung aller beteiligten Akteure benötigt. Die Einrichtung einer Kinder- und Jugendkommission, bestehend aus Politik, Verwaltung, Kindern und Jugendlichen kann einen solchen Prozess positiv unterstützen.
