Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15608-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.03.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Zu Frage 1.:

Um die Folgen für Unternehmen durch die Coronavirus-Pandemie abzumildern, gilt aktuell eine verlängerte Insolvenzaussetzung bis zum 30. April 2021. Diese Verlängerung kommt den Schuldnern zugute, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Eine Voraussetzung ist u. a., dass durch die staatlichen Gelder eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht.

 

Auch bedingt durch diese Corona-Ausnahmeregeln ist die Zahl der Insolvenzen im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1999 gesunken. Viele Experten rechnen jedoch mit einer Insolvenzwelle noch in diesem Jahr. So zeigen beispielsweise Creditreform und das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer aktuellen Studie, dass die finanzielle Unterstützung in der Corona-Pandemie schon jetzt zu einem hohen Rückstau bei den Insolvenzen geführt hat.

 

Auch für die Braunschweiger Wirtschaft ist demnach nach hiesiger Einschätzung mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. In welchem konkreten Ausmaß dies geschieht, kann allerdings nicht eingeschätzt werden.

 

Zu Frage 2.:

Um die lokalen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Braunschweig Zukunft GmbH bereits im März 2020 zusammen mit dem Arbeitgeberverband, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkammer sowie weiteren Verbänden und Einrichtungen ein Beratungsnetzwerk aufgebaut. Hier stehen zahlreiche unterschiedliche Ansprechpartner mit schnellen und umfassenden Beratungsmöglichkeiten zur Seite.

 

Eine gezielte Insolvenzberatung für Unternehmen erfolgt durch die Verwaltung bzw. die Wirtschaftsförderung nicht, da eine solche Expertise (Fachanwalt für Insolvenzrecht) nicht vorhanden und demnach ein entsprechendes Angebot nicht möglich ist. Allerdings halten
z. B. Verbände und Kammern diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten vor. So bietet die IHK Braunschweig für ihre Mitgliedsunternehmen kostenlose Insolvenz-Sprechtage zu Fragen zum Insolvenzrecht an.

 

Zu Frage 3.:

In den vergangenen Monaten wurden durch den Bund und die Länder eine Vielzahl von weiteren Unterstützungsmaßnahmen für unterschiedliche Branchen auf dem Weg gebracht. In den weit überwiegenden Fällen erfolgen durch die Programme finanzielle Unterstützungen mit öffentlichen Mitteln. Zwischenzeitlich sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel geschaffen und der Zugang zu den Wirtschaftshilfen in vielen Fällen verbessert und vereinfacht worden. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen die Förderprogramme zielführend ausgerichtet sind. So wurden beispielsweise zum Stand 01.03.2021 aus den Förderprogrammen der Überbrückungshilfen II und III Mittel in Höhe von rund 190 Mio. € an Unternehmen alleine Niedersachsen ausgezahlt.

 

Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, ob finanzielle Mittel des Bundes oder des Landes aus den unterschiedlichen Förderprogrammen ggfs. gegenüber kommunalen Mitteln nachrangig sind und wo eine kommunale Förderung zielführend und vor allem rechtssicher möglich ist. Für den Bereich der Wirtschaft erwägt die Verwaltung daher momentan keine weiteren direkten finanziellen Unterstützungen der Unternehmen.
 

 

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