Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15660-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 31.03.2021 nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Zukunft GmbH wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Grundsätzlich kann zu viel Bürokratie die Wirtschaft behindern und wertvolle Zeit kosten. Durch Entlastung von unnötiger Bürokratie können sich Unternehmen besser um ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten kümmern. Auch eine effiziente, soweit wie möglich unbürokratische Verwaltung kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Hier hilft die zunehmende Digitalisierung in den Verwaltungsprozessen (z. B. E-Government), Erleichterungen im Hinblick auf Bürokratie zu erreichen.

 

In vielen Bereichen sind es jedoch vom Gesetzgeber aus festgesetzte verbindliche Regelungen mit entsprechenden Gesetzesfolgen, die oft eine Vereinfachung bzw. Senkung der bürokratischen Belastungen, auch auf kommunaler Ebene, schwierig bis unmöglich machen. Soweit aber ein gewisser Ermessenspielraum gegeben und damit auch ggf. Erleichterungen für Unternehmen machbar sind, setzt die Stadt dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Sinne der Wirtschaft um. Ein Beispiel hierfür war im vergangenen Jahr die schnelle Einrichtung und pragmatische Umsetzung des Härtefallfonds der Stadt.

 

Zu Frage 2.:

Eine Senkung der Gewerbesteuer würde sich auf alle Unternehmen, die im Stadtgebiet eine Betriebsstätte betreiben, auswirken und nicht nur auf die Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Des Weiteren wäre eine Senkung der Gewerbesteuer nur für die laufenden Vorauszahlungsbeträge möglich und nicht für Nachzahlungsbeträge.

 

Die Gewerbesteuervorauszahlungen betragen derzeit rd. 116 Mio. € und somit rd. 16 Mio. € weniger als im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese Minderung der Erträge kann auf eine Anpassung der Vorauszahlungen wegen der Corona-Pandemie zurückgeführt werden, so dass eine Senkung der Gewerbesteuer in erster Linie den Unternehmen zugutekommt, die nicht von der Corona-Pandemie betroffen sind.

 

Zudem unterstützt die Stadt seit dem 18. März 2020 Unternehmen, indem sie unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen Steuerzahlungen stundet, Vorauszahlungen unbürokratisch anpasst und Vollstreckungsmaßnahmen aufschiebt. Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in der Regel für die Zeit der Stundung bzw. des Vollstreckungsaufschubs nicht berechnet. Damit wurde eine Grundlage für eine unbürokratische Hilfe betroffener Unternehmen geschaffen. Gerade durch das Stellen eines Antrages kann erreicht werden, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

 

Weiterhin wurden von der Bundesregierung umfangreiche weitere Hilfen verabschiedet.

 

Zuletzt im Rahmen der Haushaltsoptimierung wurde dagegen von der KGSt eine Erhöhung der Gewerbesteuer vorgeschlagen, von der Verwaltung jedoch nicht zur Umsetzung empfohlen und von der Politik mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Verwaltung hält vor diesem Hintergrund derzeit weder eine Erhöhung noch eine Absenkung der Gewerbesteuer für angebracht.

 

Zu Frage 3.:
Die Wirtschaftsförderung hat die Yumab GmbH über viele Jahre hinweg umfangreich begleitet und unterstützt. Das Unternehmen, das zwischenzeitlich auch im Technologiepark Büroräume angemietet hatte, wurde beispielsweise erfolgreich dabei unterstützt, eine Innovationsförderung des Landes einzuwerben.

 

Auch aktuell steht die Wirtschaftsförderung dem Unternehmen als Ansprechpartner und Unterstützer, u. a. im Hinblick auf die Beratung zu Fördermitteln, zur Verfügung.

 

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