Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-15760

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatte mit Bescheid vom 16.08.2016 die bis 31.08.2021 befristete Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Erlaubnisfeld Borsum erteilt. Rechtsinhaberin war zuletzt die Firma RDG Niedersachsen GmbH (siehe Mitteilungen 16-02960 und 17-04935).

 

Mit einer Pressemitteilung vom 07.04.2021 teilte das LBEG mit, dass diese Erlaubnis aufgehoben wurde (https://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/suche-nach-erdol-und-erdgas-erlaubnis-fur-das-feld-borsum-i-offiziell-aufgehoben-199232.html). Als Grund gab die RDG Niedersachsen GmbH an, innerhalb dieses Gebietes kein technisch und wirtschaftlich förderbares Potenzial mehr zu sehen.
 

 

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