Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15770

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 17.12.2019 hatte der Rat der Stadt einen Beschluss zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern (Drs. 19-12423) gefasst.

Am 17.11.2020 wurde dazu ein weiterer Beschluss gefasst („Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, konkreter Schritt: Pilotprojekt für das Miet-Modell“, Drs. 20-14506). Er beinhaltete 2 Punkte:

1. Die Verwaltung wird gebeten, jetzt mit der Umsetzung von Punkt 2 des Ratsbeschlusses  vom 17.12.2019 zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern (Vorlage  19-12423) zu beginnen: Eines der sechs in der Stellungnahme der Verwaltung 20-13664-01 aufgeführten Dächer, bei denen eine PV-Nutzung trotz 2013 festgestellter Eignung noch immer nicht in Planung ist, wird zeitnah für ein Pilotprojekt zum Miet-Modell (auch Rückpacht-Modell genannt) zur Verfügung gestellt. Ziel soll eine Umsetzung im Jahr 2021 sein. Dazu nimmt die Verwaltung möglichst bald Gespräche mit potenziell geeigneten Partnern auf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Prüfung der Gründung einer eigenen Gesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern voranzutreiben und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen.

In der Erläuterung wurde für das Pilotprojekt zu (1) das Dach des Erweiterungsbaus der Grundschule Bebelhof vorgeschlagen – eine Projektierung dafür hatte die AG Energiewende 38 bereits 2014 vorgestellt.

In der Stellungnahme der Verwaltung 20-14506-01 nennt diese die folgenden Meilensteine für das Pilotprojekt:

- November 2020 „Vorschlag geeigneter Musterverträge“, nachgelagert Abstimmung mit Steuerberater, Terminfindung in Abstimmung;

- November 2020 „Mittelanmeldung im Haushalt für Test GS Bebelhof“

- Dezember 2020 - Februar 2021 „Abschluss Erstellung Musterverträge“,

- 1. Halbjahr 2021 „Ausschreibung und Vergabe“ nach Inkrafttreten des Haushalts 2021

(Der im letzten Punkt hergestellte Zusammenhang ist nicht schlüssig: Städtische Mittel sind für das Rückpachtmodell u. E. nicht notwendig.)

 

Dazu stellen wir die folgenden Fragen:

1. Ist die Erstellung der Musterverträge inzwischen abgeschlossen?

2. Wurden durch die Verwaltung inzwischen Gespräche mit interessierten Gruppen und Organisationen (lokale Bürgerenergieprojekte, Energiegenossenschaften, z. B. Verein Umweltwerkstatt/AG Energiewende 38) aufgenommen?

3. Wann ist mit der Ausschreibung und Vergabe des Pilotprojektes zu rechnen?

 

 

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