Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2 b dargestellt ist, wird gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr als Satzung beschlossen."   

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

Da aufgrund der Corona-Pandemie die Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 13. April 2021 ausfällt und erst wieder ein neuer Sitzungstermin für den 18. Mai 2021 anvisiert ist, ist eine Anhörung gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG vorgesehen. Die Veränderungssperre läuft am 4. Juli 2021 aus. Eine Ratsentscheidung am 13. Juli 2021 käme für eine lückenlose Gültigkeit (es gilt die Bekanntmachung im Amtsblatt) zu spät.

 

Begründung

 

Für das im Betreff genannte Stadtgebiet hat der Verwaltungsausschuss am 14. Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ernst-Amme-Straße-Nordwest“, NP 45, beschlossen. Hier soll ein neues gemischtes Quartier mit Wohnungen, Kindertagesstätte und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben entstehen.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Planungsgrundlagen wurde festgestellt, dass die Bürogebäude entlang der Ernst-Amme-Straße und des Westlichen Ringleises aus stadtbaugeschichtlicher und architektonischer Sicht erhaltenswert sind. Ihre Bedeutung reicht jedoch nicht aus, um die Gebäude formal unter Denkmalschutz zu stellen. Deshalb wurde mit dem Investor abgestimmt, dass zumindest die Fassaden entlang der Ernst-Amme-Straße und in einem geringen Teilabschnitt entlang des Westlichen Ringleises erhalten werden sollen. Dieser Erhalt der Fassade ist neben der Entwicklung von neuen Nutzungen in diesem ehemaligen Gewerbebereich ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Planung.

 

Zur Sicherung der Planungsziele hat der Rat der Stadt Braunschweig am 25. Juni 2019 eine Veränderungssperre beschlossen, die am 5. Juli 2019 durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist. Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre beträgt 2 Jahre.

 

Anlass für die Veränderungssperre war, dass aufgrund von schweren Sturmschäden im Februar 2019 das Dach des Verwaltungsgebäudes dringend gesichert werden musste. Es war zu befürchten, dass ein beabsichtigter Teilabriss der Gebäude im Ergebnis auch zum Abbruch der Fassadenabschnitte führt, die auf der Basis der Abstimmungen erhalten bleiben sollte. Zur Sicherung der Planung sollten deshalb keine Abbruchmaßnahmen vorgenommen werden. Deshalb wurde die Veränderungssperre erforderlich. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen wurden vorgenommen; die Gebäude sind bis heute erhalten geblieben.

 

Die Abstimmungen der Planung des Vorhabenträgers mit den zu berücksichtigenden Belangen (Städtebau, Freiraumplanung, Erschließung, Lärmschutz, Erhalt der Fassade usw.) stellen sich als ausgesprochen langwierig und komplex heraus. Seit Mai 2020 liegt dem Vorhabenträger eine Liste der konkret zu überarbeitenden Themen/Punkte (u. a. Verkehrs- und Schallgutachten, Straßenausbauplanung, Entwässerungsplanung einschließlich (Teil-)Öffnung der Schölke, Erhalt von Fassadenabschnitten, Anpassung der Art der Nutzung unter Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Gewerbebetriebe usw.), vor. Ohne diese Fachbeiträge kann kein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden. Nennenswerte Aktivitäten sind von dessen Seite seitdem allerdings nicht erfolgt. Im Oktober 2020 wurde die Verwaltung über den Wechsel des Architekturbüros informiert, mit dem dann ein Übergabegespräch stattfand.

 

Die weiteren zeitlichen Abläufe bis zum Abschluss des Planverfahrens hängen allein vom Vorhabenträger ab. Deshalb ist zur Sicherung der Planung – insbesondere zur Sicherung des Erhalts der zu erhaltenden Fassadenabschnitte - die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

 

Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerung der Veränderungssperre „Ernst-Amme-Straße-Nordwest“, NP 45, als Satzung zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise