Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 5.331.032,66 € und weist einen Bilanzverlust in Höhe von 0,00 € aus.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 24. März 2021 mit dem Jahresabschluss 2020 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Bei Gesamterträgen in Höhe von 3.473 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 8.804 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 5.331 T€.

 

Der Fehlbetrag wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 5.054 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 277 T€ entfällt.

 

Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 konnte eine Verbesserung um 15 T€ erzielt werden. Im Vergleich zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020, die die erwarteten Corona-bedingten Auswirkungen von -333 T€ ausweist, ergibt sich eine Unterschreitung von 348 T€. Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie belaufen sich auf -245 T€. Anderweitige Effekte führen insgesamt zu einer Verbesserung von 260 T€.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan bzw. Nachtragsplan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 2.499 T€, einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.844 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in Höhe von 988 T€ zusammen.

 

Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschafts- und Nachtragswirtschaftsplanung 2020 stellen sich wie folgt dar:

 

Betriebsteil

Plan-Ergebnis 2020

- in T€ -

Nachtragsplan-Ergebnis 2020

- in T€ -

Ist-Ergebnis 2020

- in T€ -

Differenz

Plan/Ist 2020

- in T€ -

Stadthalle

-2.572

-2.540

-2.499

+73

Volkswagen Halle

-1.598

-2.046

-1.844

-246

Eintracht-Stadion

-1.176

-1.093

-988

+188

Gesamt

-5.346

-5.679

-5.331

+15

 

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2020 war wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind die Betriebsstätten der Gesellschaft seit Mitte März 2020 fast durchgehend geschlossen. Aufgrund von Ausnahmen im Rahmen der Berufsausübung und zur Wahrnehmung von Aufgaben politischer Mandate konnten seither im Wesentlichen nur Sitzungen und Tagungen sowie der Ligaspielbetrieb im Fuß- und Basketball teils mit deutlich reduzierter Zuschauerzahl, teils gänzlich ohne Zuschauer durchgeführt werden.

 

Die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2020 beläuft sich auf 355 bei einer Besucherzahl von 232.771. Bis zum Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 wurden hiervon 126 Veranstaltungen mit 202.603 Besuchern durchgeführt. Demgegenüber stehen 526 Veranstaltungen mit 899.803 Besuchern im Jahr 2019.

 

Die Umsatzerlöse fallen aufgrund der pandemiebedingten reduzierten Veranstaltungszahl sowie der veränderten Art der Veranstaltungen mit 3.235 T€ insgesamt um 2.942 T€ geringer aus als im Vorjahr. Da für das Jahr 2020 aufgrund der geplanten Sanierung der Stadthalle bereits eine schwächere Buchungslage in der Planung berücksichtigt wurde, fällt der Rückgang gegenüber der Planung mit 1.022 T€ entsprechend geringer aus. Positiv gegenüber der Planung wirken die aufstiegsbedingte Erhöhung der Stadionpacht (+133 T€) und die Verlängerung der Namensrechte für das Stadion ab dem 1. Juli 2020 (+150 T€) sowie die Vergabe der Namensrechte für die Volkswagen Halle ab dem 1. Oktober 2020 (+56 T€).

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 238 T€ und beinhalten im Wesentlichen Erstattungen der Sozialversicherungsanteile im Rahmen der Kurzarbeit (139 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (48 T€) und aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse (29 T€).

 

Im Materialaufwand werden die Veranstaltungskosten ausgewiesen. Diese fallen korrespondierend zum Rückgang der Umsatzerlöse aufgrund der reduzierten Veranstaltungszahl mit 650 T€ um 436 T€ geringer aus als geplant.

 

Die Personalaufwendungen liegen mit 2.355 T€ um 483 T€ unterhalb des Planwertes. Dies ist zum einen auf den Einsatz von Kurzarbeit (-163 T€) und zum anderen auf weitere personelle Maßnahmen wie den Verzicht auf die Nachbesetzung von Stellen zurückzuführen.

 

Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.771 T€ und fallen damit gegenüber der Planung um 344 T€ höher aus. Dies ist insbesondere auf die Verlängerung der Namensrechte für das Eintracht-Stadion (150 T€) sowie auf die bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2019 festgelegte Anpassung der Nutzungsdauer der in der Stadthalle genutzten Anlagegüter, die ab Beginn der Sanierung nicht mehr genutzt werden können, zurückzuführen. Diese Verkürzung der Nutzungsdauer führt zu einer Erhöhung der Abschreibungen um 218 T€. Planerisch war bisher eine einmalige Sonderabschreibung im Jahr der Schließung (2021) berücksichtigt. Aufgrund des Zeitablaufs konnte eine Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 nicht mehr erfolgen.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen mit 3.600 T€ um 235 T€ geringer aus als geplant. Die Raumaufwendungen tragen hierzu mit einer Reduzierung um 462 T€ bei. Aufgrund der geringen Veranstaltungszahl reduzieren sich insbesondere die Reinigungskosten, aber auch die Kosten für Strom und Wasser. Gegenläufig wirkt der erhöhte Bedarf an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Die geplanten Instandhaltungskosten konnten um insgesamt 63 T€ unterschritten werden. Hierzu trägt insbesondere die Verschiebung des Rasentausches im Eintracht-Stadion (-140 T€) in das Jahr 2021 bei. Demgegenüber stehen erhöhte Instandhaltungsaufwendungen für die Volkswagen Halle zur Erfüllung der Sicherheitsvorgaben. Die Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen liegen um 80 T€ über dem geplanten Wert. Corona-bedingt reduzierten Kosten für Hallenmeister und Empfang sowie einem reduzierten Fortbildungsbudget stehen erhöhte Rechts- und Beratungskosten für die geplante Sanierung der Stadthalle gegenüber. Belastend wirken zudem Wertberichtigungen auf Forderungen. So hat die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA für den Zeitraum von April bis Dezember 2020 eine Reduzierung der Stadionpacht von 75 % beantragt. Über die Anpassung des Pachtentgeltes ist noch zu entscheiden. Aus Vorsichtsgründen wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe der beantragten Reduzierung von 192 T€ vorgenommen.

 

Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 10. Februar 2021 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2020 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.


 

 

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Anlagen

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