Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen

Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Bezug genommen.

 

Die gemäß § 13 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages der BSM vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.


 

 

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