Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH

wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für das

Geschäftsjahr 2020, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von

1.440.851,48 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH

(BZG) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die

Feststellung des Jahresabschlusses bedarf einer Weisung an den dortigen Vertreter der

Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den Jahresabschluss 2020

beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2020 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.440.851,48 € aus und liegt damit 133.048,52 € niedriger als der Plan 2020 (1.573.900,00 €).

 

Im Einzelnen:

 

 

Durch den coronabedingten Ausfall der Messe „Expo-Real“ im Jahr 2020 ergaben sich Einsparungen beim Materialaufwand. Zwar waren hierdurch auch Umsatzerlösreduzierungen zu verzeichnen (entfallende Erstattungsbeträge der Messe-Kooperationspartner), saldiert ergaben sich jedoch gegenüber dem Plan 2020 Ergebnisverbesserungen.

 

Aus der Berichtigung von Umsatzsteuererklärungen aus Vorjahren konnte im Saldo eine Steuerrückerstattung von 31,1 T€ vereinnahmt werden. Auch wenn in diesem Zusammenhang höhere Abschluss- und Prüfungskosten gegenüber dem Vorjahr zu verbuchen waren, konnten hierdurch Ergebnisverbesserungen erzielt werden.

 

Der Anstieg bei den Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer

zusätzlichen Stelle für die Projekte „MO.IN“ (Start-up-Zentrum Mobilität und Innovation, seit Anfang 2018: Technologieorientierte Start-ups mit innovativem Geschäftsmodell werden in ihrer frühen Gründungsphase mit maßgeschneiderten Beratungs- und Coachingleistungen unterstützt) und „W.IN“ (Accelerator für Wachstum und Innovation, seit Anfang 2019: Die BZG unterstützt - derzeit 14 - wachstumsorientierte Start-ups, die ein innovatives marktreifes Produkt oder Dienstleistung vorweisen können). Ferner erfolgte eine weitere Einstellung im Bereich Kommunikation. Daneben hatten Höhergruppierungen, Tariferhöhungen und die Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BZG Aufwandswirkung.

 

Im Geschäftsjahr wurden lediglich geringe Investitionen in Höhe von rd. 7,9 T€ für

Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgenommen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio

GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 1. März 2021 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2020

der Braunschweig Zukunft GmbH beigefügt.
 

 

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Anlagen

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