Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15641

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2020 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in der vom Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss vom 21. April 2021 gebilligten Fassung, der mit Erträgen aus Verlustübernahme in Höhe von 7.557.712,47 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) werden in Höhe von 94,8954 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1046 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in einer Videokonferenz am 21. April 2021 beraten und der Gesellschafterversammlung mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 empfohlen.

Bei Gesamterträgen in Höhe von 2.874 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.432 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 7.558 T€. Von dem entstandenen Gesamtverlust entfällt ein Anteil in Höhe von 3.998 T€ auf die Wasserwelt und ein Betrag in Höhe von 3.560 T€ auf die Bestandsbäder (inkl. Sommerbäder).

 

Der Fehlbetrag wird von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 7.172 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 386 T€ entfällt.

 

Mit den Erträgen aus Verlustübernahmen von 7.558 T€, die von den Gesellschafterinnen geleistet wurden, ergibt sich ein ausgeglichenes Jahresergebnis mit einem Jahresüberschuss von 0,00 €.

 

Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 konnte eine Verbesserung um 514 T€ erzielt werden. Im Vergleich zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020, die die erwarteten Corona-bedingten Auswirkungen von -430 T€ ausweist, ergibt sich eine Unterschreitung von 944 T€. Die Corona-Pandemie wirkt sich entgegen der Erwartungen insgesamt positiv auf das Jahresergebnis der Gesellschaft aus (+110 T€). Anderweitige Effekte führen zu weiteren Verbesserungen von 404 T€.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan bzw. Nachtragsplan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2020 war wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergeben sich für die drei Hallenbäder der Gesellschaft im Jahr 2020 insgesamt 627 Schließtage. Die Sauna in der Wasserwelt musste an 169 Tagen geschlossen bleiben. Die Sommerbadsaison startete verspätet Ende Mai 2020, wodurch sich für die Sommerbäder insgesamt 67 Schließtage ergeben. Während der Öffnungszeiten mussten Beschränkungen hinsichtlich der Besucherzahlen sowie erhöhte Hygieneanforderungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde von der Gesellschaft ein Online-Buchungssystem eingeführt, dass es den Kunden ermöglichte Tickets für bestimmte Zeitfenster zu erwerben. In diesem Rahmen wurde auch die Entgeltordnung an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen stellen sich die Abweichungen der Ertrags- und Aufwandspositionen im Vergleich zur Wirtschaftsplanung wie folgt dar:

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 2.432 T€ und fallen damit um 1.265 T€ geringer aus als geplant. Dies ist im Wesentlichen auf die o. g. Schließzeiten sowie die beschränkten Besucherkapazitäten zurückzuführen. Im gesamten Jahr 2020 konnte die Gesellschaft 319.120 Besuche verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um 428.721 Besuche bzw. 57,3 %. Gegenüber der Nachtragswirtschaftsplanung ergibt sich eine Unterschreitung um 91 T€, die insbesondere durch die erneuten Schließungen ab 2. November 2020 begründet ist.

 

Die aktivierten Eigenleistungen belaufen sich auf 14 T€ und betreffen die Planung und vorbereitenden Tätigkeiten für die Umgestaltung des Sommerbades Raffteich.

 

Sonstige betriebliche Erträge konnten in Höhe von 427 T€ erzielt werden. Diese beinhalten insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Kurzarbeit (241 T€), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (108 T€), die wesentlich auf einen Vergleich im Zusammenhang mit dem Bau der Wasserwelt zurückzuführen sind sowie Erträge aus der Ausbuchung verjährter Gutscheine, Transponder und VIP-Karten (57 T€).

 

Der Materialaufwand fällt gegenüber der Planung um 447 T€ geringer aus. Die Reduzierung ist insbesondere auf Energieeinsparungen durch das Herunterfahren der technischen Anlagen auf das absolut notwendige Minimum während der Schließzeiten und zu einem kleinen Teil auch auf die verspätete Öffnung der Sommerbäder und das damit spätere Aufheizen der Bäder bei höheren Außentemperaturen zurückzuführen. Darüber hinaus ergeben sich Einsparungen bei der Fremdreinigung und der Wasserbeprobung. Gegenläufig wirken höhere Aufwendungen für Instandhaltungen, da später geplante Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund freier Kapazitäten teilweise vorgezogen worden sind.

 

Beim Personalaufwand sind gegenüber der Planung Einsparungen in Höhe von 960 T€ zu verzeichnen. Dies ist u. a. auf das Kurzarbeitergeld (333 T€) sowie den Verzicht auf die Nachbesetzung von Stellen und die Einstellung von Aushilfen für die Sommersaison sowie Stundenreduzierungen (222 T€) zurückzuführen. Zudem resultieren Einsparungen aus dem Wegfall von Lohnfortzahlungen für Langzeitkranke und Beschäftigungsverbote (255 T€) sowie aus geringeren Aufwendungen für Ruhelohnzahlungen (75 T€) und der Auflösung von Personalrückstellungen (50 T€). Weitere Einsparungen ergeben sich in Summe durch viele kleinere Effekte im Personalbereich.

 

Die Abschreibungen verringern sich gegenüber dem Planwert um 53 T€ durch die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen.

 

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich insgesamt eine Überschreitung des Planansatzes in Höhe von 122 T€. Die Überschreitung ist u. a. auf die Einführung des neuen Ticketsystems zurückzuführen. Für die Einführung des Online-Ticketvorverkaufs war ein zusätzliches Modul erforderlich, das zu erhöhten Kosten für die Softwarebetreuung geführt hat. Zudem sind durch den Onlineverkauf erhöhte Nebenkosten des Geldverkehrs zu verzeichnen. Weiterhin ist in dieser Position vorsorglich eine Wertberichtung auf eine Pachtforderung sowie ein Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen aufgrund eines Vergleichs in Bezug auf den Bau der Wasserwelt enthalten. Gegenläufig wirken Einsparungen bei den Werbungs- und Marketingkosten sowie dem Weiterbildungsbudget.

 

Das Zins-/Finanzergebnis fällt aufgrund eines günstigeren Zinsniveaus und konzerninternen Zwischenfinanzierungen um 51 T€ besser aus als angenommen.

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nicht angefallen.

 

Die sonstigen Steuern in Höhe von 49 T€ enthalten die Grundsteuer (19 T€), Kfz-Steuern (1 T€) sowie eine Korrektur der Umsatzsteuer der im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Wertkarten (29 T€).

 

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf 7.107 T€. Wesentliche Investitionen waren der Ersatzneubau des Sportbades Heidberg (6.808 T€), die Erneuerung der Gebäudeleittechnik in der Wasserwelt (59 T€) und die Sanierungsarbeiten im Sommerbad Raffteich (80 T€). Das Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich unter der Berücksichtigung der Anlagenzu- und -abgänge sowie den Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr (39.063 T€) um 4.799 T€ erhöht und beträgt zum Bilanzstichtag 43.862 T€.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 3. März 2021 erteilt.

 

Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2020 beigefügt.

 

Nachrichtlich: System zur Tilgung des Darlehens zum Grundstückskauf der Wasserwelt

 

Auf Anweisung des Finanz- und Personalausschuss haben die Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadtbad GmbH die Implementierung eines Systems zur Tilgung des Darlehens zum Grundstückskauf der Wasserwelt beschlossen (siehe Drucksache 19-10405):

 

Bei Verbesserungen der Jahresergebnisse der Stadtbad GmbH gegenüber den Wirtschaftsplanungen wird der jeweilige Differenzbetrag der Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH zugeführt. In gleicher Höhe wird die Stadtbad GmbH entsprechende Tilgungen des Darlehens vornehmen. Steuer- und bilanzrechtlich ist es erforderlich, dass die Zuführung zur Kapitalrücklage durch beide Gesellschafterinnen entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile erfolgt. Um die hierdurch auf Ebene der SBBG entstehende Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ebenfalls eine Zuführung zur Kapitalrücklage der SBBG durch die Stadt Braunschweig.

 

Die Ergebnisverbesserungen der Stadtbad GmbH führen im Jahresabschluss der Stadt zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, da veranschlagte Verlustausgleichszahlungen nicht in Anspruch genommen werden. Zudem ergibt sich in gleicher Höhe eine Verbesserung in der Finanzrechnung. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Neuveranschlagung dieser ersparten Mittel in dem auf die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtbad GmbH folgende Haushaltsjahr erforderlich. Die Zuführungen zur Kapitalrücklage werden jedoch nur im Finanzhaushalt abgebildet, sodass durch die Neuveranschlagung keine Ergebniswirkung eintritt.

 

Das System wurde erstmalig für das Geschäftsjahr 2018 angewandt und endet mit vollständiger Tilgung des Darlehens. Das Darlehen beläuft sich zurzeit auf 2.699 T€ und wird derzeit im Konzern Stadt finanziert. Im Jahr 2021 wird eine Tilgung in Höhe von 792 T€ aus der Ergebnisverbesserung des Jahres 2019 erfolgen.

 

Für das Jahr 2020 wird als Bemessungsgrundlage für das Anreizsystem der Nachtragswirtschaftsplan 2020, der eine Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 2020 darstellt, zugrunde gelegt. Entsprechend erfolgt im Jahr 2022 insgesamt eine Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH in Höhe von 944.287,53 €, die für die Tilgung des Darlehens zum Kauf des Grundstücks der Wasserwelt eingesetzt wird. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 896.085,43 € auf die SBBG sowie ein Anteil in Höhe von 48.202,10 € auf die Stadt. Entsprechend erfolgt eine Zuführung zur Kapitalrücklage der SBBG in Höhe von 896.085,43 €.

 

Das Darlehen kann im Jahr 2022 folglich auf 963 T€ reduziert werden.

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise