Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15646

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) Bezug genommen (siehe Drucksache 21-15645).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der KVM der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.


Der Aufsichtsrat der KVM wird in einer Videokonferenz am 22. April 2021 über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 beraten. Sofern die Entlastung der Geschäftsführung im anschließenden Umlaufverfahren vom Aufsichtsrat nicht empfohlen werden sollte, wird eine entsprechende Information zeitnah nachgereicht.


 

 

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