Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 1.188.200,81 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 29.584,67 € festgestellt und

 

b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 5.231,10 € festgestellt und

 

     b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).

 

Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.

 

Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat die Jahresabschlüsse 2020 im Rahmen einer Videokonferenz am 16. April 2021 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.188,2 T€ ab. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.

 

Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 wurde eine Verschlechterung um 119,9 T€ erzielt. Im Vergleich zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020, die die erwarteteten coronabedingten Auswirkungen von 151,7 T€ ausweist, ergibt sich eine Unterschreitung von 31,8 T€. Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie belaufen sich auf -364,3 T€. Anderweitige Effekte führen insgesamt zu einer Verbesserung von 244,4 T€.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr, zum Plan und Nachtragswirtschaftsplan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: 

 

 

Die Umsatzerlöse fallen gegenüber der Planung um 196,6 T€ höher aus, was im Wesentlichen auf Kompensationszahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz(SodEG) (359,1 T€) zurückzuführen ist. Die Teilnehmergebühren fallen coronabedingt um 295,1 T€ geringer aus als geplant.

 

Auch die sonstigen betrieblichen Erträge sind um rd. 193,8 T€ höher als geplant.

 

Den Ertragssteigerungen stehen u. a. Anstiege der Materialaufwendungen um 255,9 T€, insbesondere durch die Anschaffung digitaler Infrastruktur sowie alternativer Unterrichtsmaterialien gegenüber. 

 

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist eine Rückstellung in Höhe von 270 T€ enthalten für den Fall einer erwarteten Rückzahlungsverpflichtung bei der Abrechnung der SodEG-Mittel.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 29,6 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00 € ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um 316,8 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.

 

Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse und Personalaufwendungen sind im Wesentlichen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Es konnten nicht alle Maßnahmen und Projekte im geplanten Umfang umgesetzt werden. Daher wurden die Planansätze sowohl im Umsatz- als auch im Aufwandsbereich unterschritten.

 

 

Das Volumen im Bereich „Allgemeine Projekte“ ist im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan reduziert, dennoch wurde ein nicht geplanter Überschuss in Höhe von 29,6 T€ erwirtschaftet.

 

Haus der Familie GmbH

 

Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 5,2 T€ ab.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Das Ergebnis bei der HdF liegt in etwa auf Planniveau.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler | Rischmann und Partner mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde jeweils am 26. März 2021 erteilt.

 

Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2020 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.

 

Ergebnisverwendung

 

Mit der Unternehmensgruppe ist zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung ein Anreizsystem verabredet worden, zuletzt für das Jahr 2020 (siehe Drucksache 20-13358). Sie soll in voller Höhe an erzielten Verbesserungen der Jahresergebnisse im Vergleich zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen partizipieren. Hiervon ausgenommen ist der Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ der VHS AuB, da Ausgleichsleistungen im Rahmen der durchgeführten Betrauung nicht zu einer Überkompensation führen dürfen.

 

Für die drei Gesellschaften des VHS-Konzerns wird die Wirtschaftsplanung 2020 als Bemessungsgrundlage für das Anreizsystem zugrunde gelegt.

 

 

Die Abweichungen zwischen den Wirtschaftsplänen und den Jahresergebnissen 2020 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Es ist beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:

 

  • Aufgrund der Verschlechterung gegenüber der Wirtschaftsplanung 2020 erfolgt im Jahr 2022 keine Zuführung zur Kapitalrücklage der VHS.

 

  • Der im Geschäftsfeld „Allgemeine Projekte“ der VHS AuB erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 29,6 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der für das Geschäftsfeld „Kommunale Beschäftigungsförderung“ nicht benötigte Verlustausgleich in Höhe von 316,8 T€ verbleibt bei der Stadt Braunschweig.

 

  • Der von der HdF erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 5,2 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Über den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Anreizsystems wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet und ggf. ein Vorschlag unterbreitet.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise