Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15671-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Runder Tisch "Zukunft der Musikschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Malorny
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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16.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag Drs. Nr. 21-15671 wird wie folgt Stellung genommen:
- Aktueller Stand der Umsetzung der Planungen „Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein `Zentrum der Musik´“
Der VA hat am 18.06.19 mit Drs. Nr. 19-10104-01 das „Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein `Zentrum der Musik´“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, auf Basis des inhaltlichen Konzeptes „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum der Musik´“ die finanziellen und räumlichen Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge, möglichst innerstädtisch, zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei wird entsprechend des Konzeptes die Zusammenlegung der derzeitigen drei Musikschulstandorte an einem Standort als wesentliches Ziel verfolgt.
In Umsetzung dieses politischen Beschlusses hat die Verwaltung für eine bauliche Realisierung das Gelände des Großen Hofes fokussiert. Weitergehende Potenziale dieser Innenstadtfläche für eine zusätzliche Schul- und Wohnnutzung werden auf ihre Umsetzungstauglichkeit durch das beauftragte Planungsbüro mit geprüft. Im Ergebnis sollen die Alternativen in Form von einer Machbarkeitsstudie vergleichend dargestellt werden. Ziel ist es, die Realisierung der Zukunftsplanung der Städtischen Musikschule im Rahmen eines schlüssigen städtebaulichen Gesamtkonzeptes voranzutreiben. Die zuständigen Fachausschüsse AfKW, PlUA und Schulausschuss sowie der Stadtbezirksrat 131 wurden per Mitteilung (Drs. Nr. 20-12971) über die Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.
Der erteilte Planungsauftrag enthielt entsprechend des beschlossenen inhaltlichen Konzeptes auch die Prüfung eines eigenen Konzert- und Probensaals für die Städtische Musikschule mit einem Fassungsvermögen von bis zu 199 Plätzen.
In der zusätzlichen Mitteilung mit der Drs. Nr. 20-13708 teilte die Verwaltung dem AfKW mit, dass der Planungsauftrag ergänzt wird um die Umsetzungsprüfung für einen größeren Konzertsaal mit einem Fassungsvermögen von 800 bis 1.000 Sitzplätzen (bzw. 1.600 Stehplätzen). Ausgangspunkt dieser Auftragserweiterung war die zunehmend deutlich erkennbare Lücke in diesem Segment der kulturellen Infrastruktur in der Stadt Braunschweig. Das Flächenpotenzial des Großen Hofes soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie dahingehend geprüft werden, ob neben den Grundbedarfen (Musikschule, Grundschule und Wohnnutzung), auch der zusätzliche erweiterte Konzertsaalbedarf mit abgebildet werden könnte. Diese Variante böte sich aus kultureller Sicht an, da die Kombination eines größeren Konzertsaals auch weitergehende inhaltliche Perspektiven für die Städtische Musikschule bieten würde. Die kombinierte Umsetzung von Musikschule und Konzertsaal böte zudem das Potenzial für eine Belebung dieser Innenstadtfläche. Eine architektonisch attraktive Realisierung böte zudem die Chance, das beschlossene Musikschulkonzept mit einem kulturellen Infrastrukturleuchtturm zu kombinieren, welcher deutschlandweite Wahrnehmung erzeugen könnte.
- Bewertung: Umsetzungserfordernis „Runder Tisch“
Diese o.g., im Nachgang der Beschlussfassung zu Drs. Nr. 19-10104-01 („Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein `Zentrum der Musik´“), hinzugetretenen Teilaspekte bilden die mit dem vorliegenden Antrag bezweckte Weiterentwicklung bereits ab und bereiten die konkrete Umsetzung des politischen Auftrages unter Integration aller fachlich einschlägigen Perspektiven bestmöglich vor. Hieran sind alle einschlägigen Dezernate beteiligt.
Das beauftragte Planungsbüro hat erste Planungsvarianten bereits Ende des Jahres 2020 verwaltungsintern vorgestellt. Diese Varianten wurden durch die am Projekt beteiligten Verwaltungseinheiten einer Bewertung unterzogen. Im Ergebnis konnte bereits eine Zielkonkretion unter Reduzierung von Varianten erarbeitet werden. Das Planungsbüro hat den Auftrag erhalten, die vorgestellten Planungen entsprechend zu überarbeiten. Zusätzlich wurden dem Büro aus Sicht der Fachverwaltungen zusätzlich erforderliche Prüfparameter mitgegeben, wie u. a. der Denkmalschutz der näheren Umgebung sowie städtebauliche und verkehrliche Fragestellungen. Auch diese komplexen Zusatzparameter werden derzeit vom Planungsbüro bearbeitet.
Eine Vorstellung der neuen ergänzten Planvarianten ist für Anfang Mai 2021 terminiert. Entsprechende Erkenntnisse liegen daher für die Sitzung des AfKWs am 16.04.2021 noch nicht vor.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die aufgezeigten heterogenen Planungsvarianten und zu verarbeitenden Parameter derzeit in einem fachlichen Verlaufsstadium bearbeitet werden, in dem alle einschlägigen Aspekte gleichwertig zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Hierzu zählen neben musikpädagogischen Inhalten auch schulplanerische Fragestellungen, städtebauliche, bauordnungsrechtliche, denkmalschutzrechtliche und verkehrliche Themenkreise. Die Abarbeitung dieser Themen erfordert Zeit, damit ein homogener, alle Bedarfe abwägender Vorschlag, zur politischen Entscheidung vorgelegt werden kann. Zusätzlich zu beachten ist, dass eine Umsetzung des Musikschulkonzeptes zusammen mit den weiteren im Raum stehenden Bedarfen für den städtischen Haushalt eine erhebliche finanzielle Investition darstellen würde und überdies eine der letzten freien Flächen in der Innenstadt eine zukunftsweisende Prägung erfahren würde. Daher war und ist es erforderlich, fachlich sorgfältig zu planen und abzuwägen.
Die o.g. Themenstellungen könnten durch einen „Runden Tisch“, basierend auf dem Antrag mit der Drs. Nr. 21-15671, weder gelöst noch beschleunigt werden. Für die beantragte Beteiligung der zukünftigen Nutzergruppen ist das derzeitige, bereits beschriebene Planungsstadium noch nicht weit genug fortgeschritten.
Nach erfolgtem politischen Grundsatzbeschluss für eine Umsetzung des Ein-Standort-Konzeptes für die Städtische Musikschule auf dem Großen Hof, ggf. zusammen mit einem Großen Konzertsaal und weitergehenden Bedarfen, würden weitergehende Beteiligungen der dann klarer definierbaren zukünftigen Nutzergruppen sowie einschlägiger Institutionen erfolgen. Hierfür müssen jedoch zunächst Art und Umfang der baulichen Umsetzung dem Grunde nach geklärt sein. Zur Veranschaulichung kann hierfür beispielhaft die Umsetzungsoption des Großen Konzertsaals angeführt werden. Sollte dieser im Rahmen der Konzeptumsetzung für die Städtische Musikschule gebaut werden, würde eine viel weitergehende Nutzungsbreite ermöglicht, was zu einer anderen Beteiligungsstruktur führen würde, da andere bzw. zusätzliche Nutzer im Planungsprozess beteiligt werden müssten, als bei der kleineren Konzertsaalvariante.
Neben dem bisher noch nicht eingeholten politischen Umsetzungsbeschluss, der Art und Umfang der Nutzung des Großen Hofs festlegt, fehlt es derzeit sowohl an der belastbaren Ermittlung des finanziellen Volumens der Realisierung als auch an dessen Hinterlegung im Haushalt der Stadt. Dieses kann belastbar erst in den weiteren Realisierungsschritten vorangetrieben werden.
Die Etablierung des beantragten „Runden Tisches“ würde daher aus Sicht der Verwaltung zu einem zu frühen Zeitpunkt den öffentlichen Eindruck erwecken, dass alle erforderlichen Parameter vorliegen und alle Probleme gelöst sind, insbesondere die Finanzierung in erheblicher Millionenhöhe gesichert ist. Da dieser Entwicklungsstand aktuell noch nicht erreicht ist, rät die Verwaltung von der Einrichtung des beantragten „Runden Tisches“ ab.
