Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung

für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) Bezug genommen (siehe Drucksache 21-15728).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SFB der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss
 

 

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