Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15728
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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29.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einer Bilanzsumme von 7.077.721,39 €, einem Jahresfehlbetrag von 201.087,33 € und einem Bilanzverlust von 102.084,26 € festgestellt.
- Der Bilanzverlust in Höhe von 102.084,26 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages einen Betrag von 154.300,00 € der Kapitalrücklage zu.
- Zum Ausgleich des Bilanzverlustes wird ein Betrag von 102.084,25 € der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Bilanzverlust verrechnet.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der SFB hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 24. März 2021 den Jahresabschluss 2020 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung des Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Fassung sowie die vorgeschlagene Ergebnisverwendung empfohlen.
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 liegt bei 201.087,33 € (Plan 2020: 154.300,00 €). Bilanztechnisch verbleibt nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 99.003,07 € ein Bilanzverlust von 102.084,26 €.
Es ist vorgesehen, dass ein Teilbetrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 154.300 € (Planfehlbetrag aus dem Wirtschaftsplan 2020) von der Gesellschafterin ausgeglichen wird und der Restbetrag in Höhe von 46.78,33 € aus dem vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von 99.003,07 € ausgeglichen wird. Die formale bilanztechnische Beschlussfassung zu dieser Ergebnisverwendung entspricht - in Absprache mit dem Abschlussprüfer – dem obigen Beschlusstext.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Ergebnisabweichung zum originären Plan resultiert aus den mit der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg (Hauptgesellschafterin der Braunschweiger Parken GmbH) getroffenen Vereinbarungen zur partnerschaftlichen Entwicklung des Lilienthalquartiers und bezieht sich auf den von der SFB für die Braunschweiger Parken GmbH erstellten Kurzzeitparkplatz sowie die zugesicherten Erbpachtflächen zur Bebauung mit Bürogebäuden (Lilienthalhäuser 2 bis 4).
Die Vereinbarung zum Kurzzeitparkplatz sichert der Braunschweiger Parken GmbH die Abrechnung des Kurzzeitparkplatzes zum ursprünglichen Planansatz von 400 T€ zu. Grund hierfür sind angefallene Mehrkosten durch das gewünschte einheitliche städtebauliche Erscheinungsbild des Lilienthalplatzes. Die zweite Vereinbarung betrifft die der VOBA zugesicherten Erbpachtflächen zur Bebauung mit den weiteren Bürogebäuden. Im Rahmen der weiterführenden Planung musste festgestellt werden, dass die Grundstücke nicht den angenommenen Ausbau- und Erschließungsstatus ausweisen und hieraus umfangreiche Vorkosten zu erwarten sind. Es wurde vereinbart, dass sich die SFB an Vorkosten für Projektmanagement und einer erforderlichen Umverlegung einer Fernwärmeleitung beteiligt.
Die erzielten Umsatzerlöse enthalten bereits die ersten Abrechnungen der Umbaumaßnahmen auf dem Lilienthalplatz mit den Projektpartnern Flughafen Braunschweig Wolfsburg GmbH und der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH. Daraus resultiert ebenfalls die aufwandswirksame Verminderung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen.
Im Weiteren ist der Jahresabschluss 2020 noch geprägt durch die Baumaßnahmen zum Umbau des Lilienthalplatzes (abschließende Maßnahmen der Bauabschnitte I und II). Hierzu wird grundsätzlich verwiesen auf die Mitteilung für den Rat der Stadt Braunschweig vom 11. April 2016 (16-01754; „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“) sowie zuletzt die Mitteilung vom 27. Januar 2020 für den Finanz- und Personalausschuss am 30. Januar 2020 (19-12416; „Aktualisierung der Gesamtkosten der Maßnahme Umbau Lilienthalplatz“).
Im Berichtsjahr erfolgten hierzu noch Investitionen in Höhe von 435,4 T€.
Die zu einem späteren Zeitpunkt an die Stadt bzw. die Braunschweiger Parken GmbH
(gegen Herstellungskosten) weiterzugebenden Maßnahmenanteile werden bzw. wurden zwischenzeitlich durch eine Inanspruchnahme des städtischen Cash-Pool-
Verbundes in Höhe von 3,3 Mio. € und die bei der SFB verbleibenden Maßnahmen werden durch Kreditaufnahmen finanziert. Ich verweise hierzu ergänzend auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Rat der Stadt vom 1. März 2021 zur weiteren Kreditaufnahme der SFB in Höhe von 2,15 Mio. € (DS 21-15462).
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde am 10. März 2021 erteilt.
Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2020 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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952,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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