Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-  Der Jahresabschluss 2020 wird unter Berücksichtigung der in Höhe von 4.080.000,00 €

   geleisteten Betriebskostenzuschüsse mit einem Jahresüberschuss in Höhe von

   624.568,80 € festgestellt.

 

-  Der Jahresüberschuss in Höhe von 624.568,80 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von     

   1.126.269,84 € verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) und b) des Gesellschaftsvertrages der Flughafen

Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) vorgesehenen Beschlussfassungen durch die

Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die

Gewinnverwendung bedürfen einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt

Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG wird sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 mit dem

Jahresabschluss 2020 befassen. Zur Sitzung des Finanz- und Personalausschuss wird hierzu berichtet.

 

Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss 2020 einen Jahresüberschuss von 624,6 T€ aus (Vorjahr: - 12,0 T€). Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Die Geschäftsführung stellt im Wirtschaftsplan (seit 2018) eine gesonderte Zeile „Maßnahmen zur Ergebnisver
   besserung“ dar. Hierdurch sollen die durch die Geschäftsführung beabsichtigten, bei Planaufstellung noch nicht
   genau spezifizierten unterschiedlichen pauschalen Ergebnisverbesserungen abgebildet werden (WP 2020:
   200 T€). Im IST werden die erreichten zusätzlichen Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen schon in
   den entsprechenden Positionen verbucht, so dass in der IST-Zeile der Spalte „Maßnahmen zur Ergebnisve-
   besserung“ ein „0,00“ darzustellen ist.

 

Das Wirtschaftsjahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Es sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2019 starke Einbußen bei den flugspezifischen Erlösen zu verzeichnen. Diese konnten zum Teil kompensiert werden durch die erreichten Steigerungen bei den Miet- und Pachterträgen, den Erbbauzinsen sowie Reduzierungen beim Personalaufwand (bspw. durch Kurzarbeit) und beim Materialaufwand (reduzierte Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und aufgrund der reduzierten Anzahl der Flugbewegungen ohne Einschränkungen für die Sicherheit durchführbare Einsparungen bei der Flugsicherheit).

 

Beim sonstigen betrieblichen Aufwand waren jedoch Mehraufwendungen zu verbuchen aufgrund hoher Kosten durch das Planänderungsverfahren.

 

Maßgeblich zur Ergebnisverbesserung trugen daneben die Fördermittel des Landes Niedersachsen in Höhe von 800,0 T€ bei. Das Land Niedersachsen hatte im Jahr 2020 insgesamt
5 Mio. € bereitgestellt, um pandemiebedingte Einnahmeausfälle für Flughäfen und Landeplätze in Niedersachsen zumindest teilweise auszugleichen. Das Land bekundete damit seinen Willen, die dezentrale Flughafenstruktur in Niedersachsen zu unterstützen, um beispielsweise gegebenenfalls notwendige Rettungsflüge, den Import medizinischer Schutzausrüstung oder die Rückholung deutscher Staatsbürger aus dem Ausland zu ermöglichen.

 

Durch diese zusätzliche Einnahme (enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen) war es möglich, auf eine wie zunächst im Nachtragswirtschaftsplan 2020 veranschlagte (und überplanmäßig bereitgestellte) Zuschussleistung zu verzichten. Siehe hierzu die Vorlagen vom 18. November 2020 für den Finanz- und Personalausschuss zur Sitzung am 26. November 2020 zum Nachtragswirtschaftsplan 2020 (DS 20-14752) sowie die Vorlage für den Rat der Stadt Braunschweig vom 2. November 2020 zur Sitzung am 17. November 2020 (DS 20- 14490-01) zur Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen.

 

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in einer Gesamthöhe von 448,8 T€ vorgenommen (coronabedingt rd. 6,7 Mio. € weniger als geplant, s. u.). Hiervon entfallen 68,4 T€ auf immaterielle Vermögensgegenstände, 102,4 T€ auf technische Anlagen und Maschinen, 89,6 T€ auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 188,4 T€ auf Anlagen und Anzahlungen im Bau. Die Finanzierung erfolgte über die noch eigene Liquidität der Gesellschaft; eine Kreditaufnahme für diese Investitionen war nicht erforderlich.

 

Die Gesellschaft hat im Wirtschaftsjahr 2020 (teilverbürgte) Kredite in Höhe von 5,2 Mio. € aufgenommen. Es wird hierzu verwiesen auf die Vorlage für den Rat der Stadt Braunschweig vom 27. November 2019 (DS 19-12190). Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Durchführung der Investitionen (Neubau der Feuerwache inkl. Kfz-Halle und Verlegung der Hauptzufahrt sowie Umbau des Hauptgebäudes/Terminals) verzögert. Hieraus resultiert zum einen die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz als auch zum anderen die zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 vorhandene hohe Liquidität, da die Mittel noch nicht verausgabt wurden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft               PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 22. März 2021 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2020 beigefügt.

 

 

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Anlagen

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