Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15546-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der Gruppe SPD/B90/Grüne vom 16. März 2021 (DS 21-15546) gibt die Verwaltung folgende Hinweise:

 

Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten

In Braunschweig erfolgt die Vergabe von Straßennamen nach den ‚Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen', die auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages basieren. Die städtischen Benennungsgrundsätze regeln in Bezug auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, dass die Würdigung einer Persönlichkeit durch eine Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach dem Tode der Persönlichkeit erfolgen soll, um in den Gremien möglichst emotionsfrei beraten und entscheiden zu können. Dies wurde vor längerer Zeit auch im Kulturausschuss entsprechend festgelegt.

 

Benennungskonzept der Verwaltung

Die Verwaltung hat unabhängig von der jetzt vorgetragenen Idee des Stadtbezirksrates bereits eigene Überlegungen für ein Benennungskonzept für das (kleine) Baugebiet „Hinter dem Berge“ angestellt. Aus fachlicher Sicht ist es notwendig, die als zweite Erschließung in das Baugebiet führende Straße „Am Beek“ im Sinne einer U-Erschließung zu verlängern, da die Straße ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Somit ist zur Orientierungsverbesserung nur noch ein Straßenname für den innerhalb der U-Erschließung gelegenen Bogen zu vergeben. Die Verwaltung schlägt vor, im gleichen Themengebiet der Straßennamen im Bereich zu bleiben und dafür einen alten Flurnamen aus der näheren Umgebung des Baugebiets zu wählen. Mit dieser grundsätzlichen Ausrichtung wurde Kontakt zum Heimatpfleger aufgenommen. Herr Kühn unterstützt diese Überlegung und hat den Straßennamen „Beekwiese“ (nach dem gleichnamigen Flurnamen) vorgeschlagen, nachdem die alte Flurbezeichnung „Beekgraben“ bereits als Namensgeber für die Straße „Am Beek“ fungiert hat. Leider ist der Straßenname „Beek(s)wiese“ bereits in Lamme vorhanden und kann deshalb kein zweites Mal im Stadtgebiet vergeben werden. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, den auf einer nahegelegenen Freifläche zu findenden alten Flurnamen „Opperlegden“ zu verwenden. Beide genannten Grundstücke waren ursprünglich der Pfarre zugeordnet. Das Grundstück „Opperlegden“ wurde von der Opferei (Opfermann ≈ Küster), wahrscheinlich als Anger oder Wiese, genutzt.

 

Weiteres Vorgehen

Sofern der Stadtbezirksrat sich in seiner Sitzung bereits auf den konkreten Straßennamen „Opperlegden“ verständigen kann, sollte die Verwaltung mit einem entsprechenden Vorbereitungsbeschluss dazu aufgefordert werden, die offizielle Beschlussvorlage für die abschließende Benennung der Straße vorzubereiten. Die Benennung von Straßen in Neubaugebieten erfolgt in aller Regel in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Rechtskraft des jeweiligen Bebauungsplanes. Im vorliegenden Fall wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Beschlussvorlage für die Straßenbenennung kurz nach dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter dem Berge“ zur endgültigen Entscheidung vorlegen.
 

 

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Anlagen

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