Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15547-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg für Natur-, Arten- und Gewässerschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
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zur Kenntnis
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27.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD/B90/Grüne vom 16.03.2021 (21-15547) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung sieht durch die mit dem Niedersächsischen Weg erweiterten Gewässerrandstreifen das Potential, den Natur-, Arten- und Gewässerschutz nachhaltig zu verbessern. Allerdings stellt die jüngst in Kraft getretene rechtliche Umsetzung erst den Beginn eines Prozesses dar, dessen konkrete Ausgestaltung erst noch erfolgen wird. Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragestellungen wie folgt:
Zu 1:
Die Schunter ist das einzige Gewässer zweiter Ordnung im Stadtbezirk.
Für die Schunter sind im Zuge der großen Renaturierungsmaßnahmen "Renaturierung der Schunter im Bereich Hondelage Dibbesdorf" vielfältige gewässerbegleitende Strukturen geschaffen worden, die insbesondere die Vernetzungsfunktion der Randstreifen in besonderem Maße erfüllen.
Die vom Niedersächsischen Weg betroffenen Gewässer dritter Ordnung, also solche Gewässer, die mehr als 6 Monate Wasser führen, müssen zunächst vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) niedersachsenweit erfasst werden.
An den Gewässern dritter Ordnung bestanden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges am 01.01.2021 noch keine Gewässerrandstreifen. Vor diesem Hintergrund sind naturnah gestaltete Gewässerrandstreifen an den Gewässern dritter Ordnung im Stadtgebiet häufig nicht vorhanden. Im Stadtbezirk 113 Hondelage nehmen die Hagenriede und der Rohrbruchgraben somit eine Sonderstellung ein, da diese aufgrund des Engagements eines ortsansässigen Vereins auf Grundstücken der Feldmarksinteressentschaft und der Stadt in der Vergangenheit eine deutliche ökologische Aufwertung erfahren haben.
Eine kartografische Darstellung kann erstellt werden, sobald die Erfassung der Gewässer dritter Ordnung durch den NLWKN erfolgt ist.
Zu 2:
Der Niedersächsische Weg soll kooperativ mit der Landwirtschaft gemeinsam begangen werden. Die geeigneten Förderinstrumente zur ökologischen Gestaltung der Randstreifen werden allerdings erst noch entwickelt bzw. befinden sich auf Landesebene noch in der Abstimmung.
Ergänzend gilt bei Gewässern zweiter und dritter Ordnung ab dem 01.07.2022 ein gesetzliches Verbot zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das von der Landwirtschaftskammer kontrolliert wird.
Zu 3:
Für die Landwirtschaft soll eine Beratung für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz in Kooperation zwischen u. a. der Landwirtschaftskammer und dem Naturschutz aufgebaut werden. So soll es möglich werden, lokale Projekte gemeinsam mit den Landwirten zu erarbeiten und Strukturen zu gestalten. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Beratung bis 2025. Darüber hinaus wird auch der ökologische Landbau weiter ausgebaut und gefördert werden.
Für die Schaffung der Gewässerrandstreifen wird den Flächenbewirtschaftern ein Ausgleich analog § 52 Abs. 5 WHG gezahlt werden, wenn in Folge der erhöhten Anforderungen an die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung wirtschaftliche Nachteile entstehen. Landwirte, die über die Vorgaben für Gewässerrandstreifen hinaus z. B. begrünte Seitenstreifen herstellen, sollen bei Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.
Die vielfältigen Auswirkungen des Niedersächsischen Weges auf den Stadtbezirk können zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht abschließend aufgezeigt werden.
