Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Anlage von Kurzumtriebsplantagen mit Blühstreifen/-fläche auf zwei städtischen Flächen in Thune und Harxbüttel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Anlage einer Kurzumtriebsplantage in den bezirklichen Grünanlagen um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses, die nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen wurde, ist nicht gegeben, da es hier um eine Beschlusssache bezüglich der Unterhaltung und Ausgestaltung von Grünanlagen im Stadtbezirk geht, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat nach vorherigem Beschluss des Rates am 26. September 2017 den Förderantrag „Braunschweig-Intergrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung mit Pflanzen“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht.

Am 15. Dezember 2017 ist im Fachbereich Stadtgrün und Sport der entsprechende Förderbescheid eingegangen.

 

Bewilligt wurde, wie beantragt, aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes eine Zuwendung in Höhe von 1.867.348,00 € (80 %-Förderung) bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 2.334.185 €. Der Eigenmittelanteil der Stadt beträgt 466.837,00 €. Der Zuwendungsbescheid gilt bis zum 31. Dezember 2021.

 

Ziel des Förderprojektes ist es, durch die Begrünung von Dächern und Fassaden städtischer Gebäude, die Pflanzung von 650 Bäumen, die Aufstellung von zwei Mooswänden sowie die Anlage von 15 Hektar Energiewald und ca. 1,5 Hektar Miscanthus-(Elefantengras) Plantagen, z. T. in Labyrinthform, Kohlendioxid und Ruß bzw. Kohlendioxidäquivalente in einer Größenordnung von bis zu 900 t pro Jahr zu binden (Treibhausgassenkung).

Wesentlicher konzeptioneller Ansatz bei der Umsetzung des Projektes ist die umfassende Einbindung des Instituts für Geoökologie der TU Braunschweig, das das geplante Monitoring für die umgesetzten Maßnahmen im Rahmen eines Forschungsvertrages übernommen hat sowie des Julius-Kühn-Instituts, mit dem ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde.

Den Beitrag, den Vegetation zur Anpassung an den Klimawandel leisten kann, ist in Wissenschaft und Praxis bekannt und unbestritten. Pflanzen sind aber darüber hinaus auch natürliche Speicher für Kohlenstoff und binden mit ihrem Photosynthese-Prozess über einen gewissen Zeitraum eine nicht unerhebliche Menge CO² aus der Atmosphäre (Senkenwirkung), können daher auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

 

Eine gute Möglichkeit, durch Pflanzen CO² zu binden, stellt die temporärere Anlage von sogenannten „Energiewäldern“ auf urbanen Flächen dar. Energiehölzer (wie etwa Pappeln oder Weiden) binden im Durchschnitt 20 t CO² pro Hektar. Im Braunschweiger Stadtgebiet ist auf verschiedenen städtischen Flächen temporär der Betrieb dieser Kurzumtriebsplantagen (KUP) möglich. Durch diese landwirtschaftliche Kulturform können z. B. Pellets- oder Hackschnitzelkessel betrieben werden, was pro Jahr und Hektar KUP 4.000 bis 6.000 Liter Heizöl sparen kann. Darüber hinaus besteht bei längeren Umtriebszeiten die Möglichkeit weiterer stofflicher und industrieller Verwertungswege für das geerntete Holz.

 

Im Zuge der Umsetzung des Förderprojektes ist unter anderem geplant, auf zwei städtischen Flächen in Thune und Harxbüttel, die bis zum Herbst 2020 an einen Landwirt verpachtet waren, jeweils eine Kurzumtriebsplantage aus Pappeln anzulegen. Eine rund 2,2 Hektar große KUP soll auf einer Fläche von rund 2,6 Hektar entstehen und eine weitere KUP-Fläche von 0,7 Hektar auf einer Gesamtfläche von rund einem 1,25 Hektar.

 

Abgegrenzt werden die Flächen der KUP durch die zusätzliche Anlage eines Saumstreifens aus mehrjährigen Blühpflanzen (Blühstreifen) mit einer Gesamtfläche von circa 0,4 Hektar bei der ersten und 0,5 Hektar bei der zweiten Fläche. Ein Co-Benefit der KUP-Anlage ist, neben der CO2-Bindefähigkeit der Gehölze, die Funktion als Nahrungsquelle für Wild- und Honigbienen durch den Blühstreifen.

 

Der Standort für die Plantagen ist auf einem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Das gestalterische Konzept für die Gesamtfläche wird anhand weiterer Pläne während der Stadtbezirksrats- und der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Die Bodenvorbereitung der Flächen ist bereits erfolgt, um die Pflanzung der Pappelstecklinge Anfang Mai 2021 ausführen zu können.

 

Die Kosten für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen betragen ca. 6.100 € für die erste Fläche und 2.050 für die zweite KUP Fläche - insgesamt also rund 8.150 €.

 

Finanzierung:

Haushaltsmittel für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen und die Anlage von Blühstreifen stehen für das Haushaltsjahr 2020 im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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