Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung Klimaschutzkonzept 2.0: Kommunale Klimaschutzanleihe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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28.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Mobilisierung von externem Kapital für Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu befürworten. Besonders im Klimaschutz ist es unwahrscheinlich, dass ohne eine finanzielle Beteiligung von weiteren Teilen der Stadtgesellschaft ausreichend Mittel aufgebracht werden können, um Investitionen (zum Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz) in zielführender Größenordnung anzustoßen. Zudem ist die Schaffung einer identitätsstiftenden Beteiligungsmöglichkeit eine wichtige Maßnahme zur Akzeptanzförderung.
Aus diesem Grund wird in dem Fortschreibungsprozess des Klimaschutzkonzepts auch eine Maßnahme vorgeschlagen mit dem Arbeitstitel "Unterstützung für Bürgerenergie-Projekte". Der Fokus liegt bisher auf Bürgerenergiegenossenschaften, da so auch Projekte an nicht-städtischen Gebäuden entwickelt werden können und ein zusätzlicher Akteur zur Projektentwicklung hinzukommt. Es gibt zu beiden Ansätzen - Klimaanleihen und Bürgerenergiegenossenschaften - erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten.
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Ausgabe einer Anleihe ein Mittel zur Beschaffung von Fremdkapital ist, das in Kommunalverwaltungen (noch) nicht so weit verbreitet ist wie in der Privatwirtschaft.
Mit der Ausgabe einer Anleihe ist - gegenüber einer Kreditaufnahme - ein erhöhter Bearbeitungs- und Finanzierungsaufwand verbunden. Der Bearbeitungsaufwand wird zum einen durch Beauftragung Dritter (insbesondere Bankinstitute, ggf. auch Rechtsberatung) und zum anderen durch den Einsatz eigener Ressourcen abgedeckt werden müssen.
Die Verwaltung verfügt derzeit weder über Erfahrungen mit dieser Finanzierungsart noch sind derzeit geeignete personelle Ressourcen vorhanden, die für die Erarbeitung einer Konzeption für eine städtische Anleihe zum Klimaschutz bzw. für die Koordination einer solchen Erarbeitung eingesetzt werden können.
Aus verschiedenen Bankengesprächen und dem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen kann jedoch ergänzend ausgeführt werden:
1. Bekannt sind nur Kommunalanleihen mit einem Volumen von mehr als 100 Mio. Euro. Bei dem hohen organisatorischen Aufwand für die Ausgabe einer Anleihe konnte diese bisher nur bei einem Ausgabevolumen von mehr als 100 Mio. Euro wirtschaftlich dargestellt werden. Der Aufwand wird insbesondere durch die Bankprovision, den Umfang der Zahlstellenfunktion, ggf. für eine Depotverwahrung bestimmt (überschlägig geschätzt: 500.000 Euro bis zu 750.000 Euro).
2. Eine ggf. empfehlenswerte Zertifizierung würde den Aufwand um 30.000 bis 40.000 Euro erhöhen.
3. Kosten für eine juristische Begleitung des Verfahrens sind noch hinzuzurechnen.
4. Anleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren werden derzeit mit einem 0 %-Zins gehandelt. Daran werden Privatanleger kaum interessiert sein. Sofern Bürger Braunschweigs mit einer kleinen, aber sicheren Rendite motiviert werden sollen, Anleihen zu erwerben, müsste ein vom Kapitalmarkt abweichender Zinssatz angeboten werden, was die Ausgabe der Anleihe weiter unwirtschaftlich machen würde.
5. Eine Gemeinschaftsanleihe, zusammen mit anderen Beteiligten, die einen höheren Anleihebetrag erreichen könnte, kommt für eine Bürgeranleihe nicht in Betracht.
Anzumerken ist, dass ausgegebene Anleihen den Schuldenstand der Stadt entsprechend erhöhen und dass auch diese Art der Fremdkapitalaufnahme der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung bedarf.
Durch den vorgelegten Beschlusstext würde ein Arbeitsauftrag ausgelöst und damit Personalressourcen gebunden, die sowohl die rechtzeitige Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 (voraussichtlich Gremienvorlage vor der Sommerpause) als auch seine Umsetzung gefährden. Die Verwaltung empfiehlt daher, diesen Antragsinhalt als Maßnahmenblatt in den Rahmen des aktuell in Erarbeitung befindlichen Klimaschutzkonzeptes KSK 2.0 aufzunehmen und Möglichkeiten und Hürden in der späteren Umsetzung nach Beschluss des KSK zu eruieren.
