Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14960-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungspläne BM 23 "Gewerbegebiet Donaustraße", HO 39 "Millenium", LE 33 "Hildesheimer Straße-Nord", ME 61 "Alte Leipziger Straße", ME 64 "Schlesiendamm/Ostpreußendamm", NP 36 "Hermannstraße", NP 37 "Klinikum Celler Straße", NP 44 "Spinnerstraße-Nordost", OE 42 "Oskar-Fehr-Weg-Süd", WI 80 "Timmerlahstraße-Südost", WI 96 "Broitzemer Straße-Süd" Rücknahme der Aufstellungsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Aufstellungsbeschlüsse für folgende Bebauungspläne werden aufgehoben:
BM 23 „Gewerbegebiet Donaustraße“ vom 1. September 1981
HO 39 „Millenium“ vom 7. Juli 1998
LE 33 „Hildesheimer Straße-Nord“ vom 15. September 1998
ME 61 „Alte Leipziger Straße“ vom 4. Juni 2002
ME 64 „Schlesiendamm/Ostpreußendamm“ vom 24. Mai 2005
NP 36 „Hermannstraße“ vom 13. Mai 2003
NP 37 „Klinikum Celler Straße“ vom 3. Dezember 2002
NP 44 „Spinnerstraße-Nordost“ vom 29. Januar 2014
OE 42 „Oskar-Fehr-Weg“ vom 8. Juli 2014
WI 80 „Timmerlahstraße-Südost“ vom 23. April 1996
WI 96 „Broitzemer Straße-Süd“ vom 15. März 2005
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bebauungsplan OE 42 „Oskar-Fehr-Weg“
Der Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel hat die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan OE42 „Oskar-Fehr-Weg“ abgelehnt, „um spätere Möglichkeiten für andere Nutzungsarten der Fläche Oskar-Fehr-Weg zu erhalten.
In der dazugehörigen Protokollnotiz wird ergänzt, dass die Fläche nicht aufgegeben werden soll, „um sie für andere Nutzungen außerhalb eines Bolzplatzes nutzen zu können. Dabei wird auf anstehende Probleme bei der Ersatzfläche Domagkweg hingewiesen.“
Am 24. Juni 2020 hat der Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel auf Basis einer umfassenden Alternativenprüfung der Verwaltung (DS 19-11747) beschlossen, dass der erforderliche Jugendspielplatz auf der vorhandenen öffentlichen Grünfläche am Domagkeweg realisiert werden soll. Die Verwaltung hatte dabei dargestellt, dass hier voraussichtlich aus Lärmschutzgründen kein Bolzplatz, wohl aber andere Angebote für Jugendliche möglich seien, die hier zudem besser in das Siedlungsgebiet integriert werden könnten. Mit den „anstehenden Problemen“ sind ablehnende Haltungen von Anliegern gemeint, die heutzutage sehr häufig von Anliegern bei Veränderungen in der eigenen Wohnumgebung auftreten. Die Fläche am Domagkweg ist für Angebote für Jugendliche gut geeignet, so dass eine Verlagerung in die freie Landschaft am Oskar-Fehr-Weg nicht erforderlich ist. Aufgrund der Hochspannungsleitung soll die Fläche am Oskar-Fehrweg auch nicht für einen Bolzplatz weiterverfolgt werden.
Deshalb wird am Oskar-Fehr-Weg zurzeit keine Planung weiterverfolgt; der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan kann aufgehoben werden. Für andere Nutzungen als für einen Jugendplatz kann der Aufstellungsbeschluss auch nicht herangezogen werden.
Sollte sich in der Zukunft das Erfordernis ergeben, einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann jederzeit ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der dann die konkreten Planungsziele und das konkrete Plangebiet benennen kann.
Bebauungsplan WI 96 „Broitzemer Straße-Süd“
Ergänzend zur Vorlage 20-14960 hat sich mittlerweile folgender Sachstand ergeben: In der Nachbarschaft zum bisherigen Plangebiet WI 96 hat zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage für eine Spielhalle zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 56 „Broitzemer Straße/Pippelweg“ geführt (DS21-15394, VA-Beschluss am 16. März 2021). Dabei wurde das bisherige Plangebiet WI 96 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans HO 56 aufgenommen, um auch hier die entsprechenden Regelungen - insbesondere zu Vergnügungsstätten - in einem zusammenhängenden Verfahren zu treffen.
Damit ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan WI 96 „Broitzemer Straße-Süd“, endgültig nicht mehr erforderlich.
