Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Einer Anmietung der Ladenfläche des Miteigentumsanteils Bohlweg 29 der WEG Rathaus Neubau für einen festen Zeitraum von 15,5 Jahren, mit zweimaliger Option um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Die Stadt hat ein starkes Interesse an der Anmietung o. g. Ladenfläche. Zum einen würde sich die Situation unter den Rathaus-Kolonnaden erheblich verbessern, zum anderen wurden vor einiger Zeit seitens der Verwaltung Überlegungen angestellt, diese verfügbaren Flächen in die Planungen für das zukünftige Raum- und Funktionsprogramm der Stadt einzubeziehen. Die jetzt anzumietende Fläche kann unter Umständen auch als Reserve für die Lagerung von Baumaterialien im Hinblick auf die geplanten umfangreichen Sanierungsarbeiten des Rathauses Neubau genutzt werden.

 

Sachverhalt:

Der Eigentümer hat die Fläche in Verbindung mit der Nachbarfläche Bohlweg 28, dessen Eigentümerin seine Schwester ist, im Juli 2020 der Verwaltung zur Anmietung angeboten. Derzeit besteht noch ein laufendes Mietverhältnis bis zum 30.06.2022, das sich noch einmal verlängern würde, wenn es von Eigentümer nicht bis zum 31.12.2021 gekündigt wird. 

 

Der Mietbereich erstreckt sich vom Unter- bis zum Obergeschoss (drei Etagen) nebst Nebenflächen bestehend aus Rampe, Treppe, Flur und Kellereingang und hat eine Gesamtgröße der Nutzfläche von ca. 246 m².

 

Das Mietobjekt soll nun für eine feste Mietdauer von 15,5 Jahren voraussichtlich ab dem 01.07.2022 angemietet werden. Im Anschluss an diese Festlaufzeit werden der Stadt Braunschweig zwei einseitige Optionsrechte eingeräumt, um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss dem Vermieter 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.

 

Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist nicht vorhanden und muss durch die Stadt hergestellt werden.

 

 

 

Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.



 

 

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